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Politik

Schutz der sexuellen Identität: Garg wirbt für Grundgesetzänderung

Dienstag, 3. Juli 2018

Kiel – Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg (FDP) wirbt für eine Änderung des Grundgesetzes, um die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen zu stärken. Er fände es gut, wenn Schleswig-Holstein am Freitag einer entsprechenden Bundes­rats­initiative mehrerer Länder zustimmen würde, sagte der FDP-Politiker. „Es wäre ein sehr starkes Signal von einer doch insgesamt sehr offenen und fortschrittlichen Jamaika-Koalition in Kiel.“ Allerdings muss der Koalitionspartner CDU noch überzeugt werden: Das unionsgeführte Justizministerium vertrete eine andere Auffassung als er, sagte Garg.

Am Freitag berät die Länderkammer in Berlin über eine Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen. Demnach soll das Grundgesetz durch ein Diskriminierungsverbot „wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden.

Dies soll in Artikel 3, Absatz 3 geschehen, in dem bisher steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen seien trotz Verbesserungen immer noch Anfeindungen und Benach­teiligungen ausgesetzt, sagte Garg. Insbesondere mit Blick auf die sprachliche Grenzverletzungen der vergangenen Monaten, die von rechten Politikern ausgegangen seien, wäre die Grundgesetzänderung ein klares Signal von demokratischer Seite. © dpa/aerzteblatt.de

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