Politik
Ausschuss für Mutterschutz nimmt Arbeit auf
Mittwoch, 4. Juli 2018
Berlin – Der Ausschuss für Mutterschutz hat heute seine Arbeit aufgenommen. Neue Vorsitzende ist Uta Ochtmann von Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, wie das Bundesfamilienministerium bekannt gab. Insgesamt gehören dem Gremium 15 ehrenamtliche Mitglieder an. Darunter sind Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Studenten, Behörden, Ausbildungsstellen und der Wissenschaft.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es demnach, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der Schwangeren und ihres Kindes zu entwickeln.
Seit 1. Januar gilt das neue Mutterschutzgesetz. Erstmals sind Schülerinnen und Studentinnen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, mit einbezogen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen wurde der Mutterschutz angeglichen. Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert werden.
Neu eingeführt wurde zudem ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben. Für Arbeit von 20 Uhr bis 22 Uhr wurde ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. So muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen. © kna/aerzteblatt.de

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