Ärzteschaft
Marburger Bund warnt vor Änderungen am Arbeitszeitgesetz
Freitag, 6. Juli 2018
Berlin/Wien – Der Marburger Bund (MB) hat sich gegen Forderungen von Arbeitgeberverbänden gestellt, Schutzstandards im Arbeitszeitgesetz auch in Deutschland aufzuweichen. Vor neuen Höchstarbeitszeitgrenzen, wie sie jetzt in Österreich beschlossen worden sind, warnte die Ärztegewerkschaft heute mit Nachdruck.
„Regelungen zur Arbeitszeit sind in erster Linie Schutzregelungen. Die in Deutschland geltenden Höchstarbeitszeitgrenzen sind Ausdruck dieses Schutzgedankens und bieten gleichzeitig ausreichend Flexibilität für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Es sollte niemand auf den Gedanken kommen, daran zu rühren und dem schlechten Beispiel Österreichs zu folgen“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke.
Er verwies auf den gestrigen Beschluss des österreichischen Nationalrats. Die mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossenen Änderungen des österreichischen Arbeitszeitgesetzes sähen eine Verlängerung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche vor.
Aus Sicht des MB schafft das deutsche Arbeitszeitgesetz mit den bestehenden Regelungen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten, um beispielsweise im Krankenhausbereich einen 24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten. „Insofern stellten die gesetzlichen Vorschriften eine Haltelinie dar, die nicht überschritten werden dürfe“, so der MB.
Henke betonte, in der Diskussion um „Arbeiten 4.0“ sollte der Fokus vor allem auf eine bessere, effektivere und transparente Überwachung der Arbeitsbedingungen von Ärzten und anderen Beschäftigten gerichtet werden. „Hier liegt vieles im Argen. Wir brauchen deshalb ein konkretes Interventionsrecht für Arbeitnehmerkoalitionen, um staatliche Stellen auch formell über besonders drastische, systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen in Kenntnis setzen zu können“, sagte Henke. © may/EB/aerzteblatt.de

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