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Ärzteschaft

Sächsische Landesärztekammer will Qualität der ärztlichen Leichenschau verbessern

Montag, 9. Juli 2018

/dpa

Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, mit der sie die Qualität der ärztlichen Leichenschau verbessern möchte. Hintergrund ist ein Antrag auf dem 28. Sächsischen Ärztetag, der an den Vorstand überwiesen worden war. Dieser hat die Forderungen nun ergänzt und beschlossen.

Danach will die SLÄK jetzt zusammen mit den rechtsmedizinischen Instituten in Dresden und Leipzig ein achtstündiges Curriculum zur Leichenschau entwickeln, das für alle Facharztqualifikationen in der Patientenversorgung möglichst vor der Facharztprüfung zu absolvieren ist. Die Kammer empfiehlt zudem, möglichst fünf der in einem Fünfjahreszeitraum nachzuweisenden 250 CME-Punkte in spezifischen Fortbildungen rund um die Thematik „Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung“ zu erwerben. „Viele Ärzte müssen nur selten eine Leichenschau durchführen. Daher ist es wichtig, dass die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden“, hieß es in der Begründung des Antrages.

Wichtig sei außerdem, in den beiden rechtsmedizinischen Institute in Dresden und Leipzig mehr Personal einzustellen. Die Landesärztekammer will dies beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einfordern. „Die Personaldecke der rechtsmedizinischen Institute ist bundesweit auf einem Tiefstand angekommen. Ohne qualifiziertes Personal ist das Gesamtproblem nicht zu lösen“, so die Begründung.

Die Kammer fordert außerdem die Leichenschau leistungsgerecht zu honorieren. „Eine Teilnovelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in diesem Punkt ist unverzichtbar“, hieß es aus Dresden. Außerdem müsse die Zahl der Obduktion deutlich erhöht werden.

„Die äußere Leichenschau ist aufgrund der begrenzten Untersuchungsmöglichkeiten zwangsläufig mit vielen Unsicherheiten behaftet. Eine sichere Bestimmung von Todesart und Todesursache ist daher häufig nicht allein durch die äußere Leichenschau zu gewährleisten und bedarf einer zusätzlichen inneren Leichenschau (Obduktion)“, hieß es. Wichtig sei, dass die Kostenfrage für die Entscheidung des Arztes bezüglich der Anordnung einer Obduktion keine Rolle spielen dürfe. © hil/aerzteblatt.de

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Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 15. Juli 2018, 20:29

Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht

In regelmäßigen Abständen kocht dieses Thema hoch, und jedes Mal wird an den Symptomen herumgedoktert, anstatt die Ursache anzugehen. „„Viele Ärzte müssen nur selten eine Leichenschau durchführen. Daher ist es wichtig, dass die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden“, hieß es in der Begründung des Antrages.“ Man kann aber auch anders herum fragen, wenn eine Leichenschau für einzelne Ärzte eine relativ seltene Aufgabe ist, warum ist dies dann überhaupt eine ärztliche Aufgabe und warum muss soviel Kraft und Zeit für die dafür notwendige Fortbildung verschwendet werden, und selbst wenn all dies so umgesetzt wird, führt dies zu einer substantiellen Verbesserung der Leichenschau?

Wenn eine Arzt zu einem bewusstlosen Patienten gerufen wird, dann gibt es nur eine ärztliche Aufgabe: festzustellen, ob der Patient noch ärztlichen Beistands bedarf. Die sicheren Todeszeichen treten erst Stunden nach dem Tod auf, das bedeutet, im worst case muss der KV-Bereitschaftsdienst zwei Mal vorbei kommen (bis die sicheren Todeszeichen nachweisbar sind), dabei muss die Leichenschau unter belastenden psychischen (trauernde Angehörige) und technischen Voraussetzungen (ein Schlafzimmer ist nun einmal kein Anatomiesaal) durchgeführt werden.

Details zum Thema Leichenschau sind auch hier zu finden: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichenschau

Aus meiner Sicht sollte die Leichenschau grundsätzlich zweigeteilt werden, eine vorläufige Leichenschau durch den Arzt, der prüft ob eine Reanimation noch möglich ist und ob ein offensichtliches Verbrechen vorliegt. Und danach die endgültige Leichenschau an einem zentralen Ort durch spezialisierte Mitarbeiter (coroner im angelsächsischen Sprachraum). Bei der Leichenschau gibt es weder diagnostische noch therapeutische Entscheidungen zu treffen, dies ist sehr wohl delegierbar. Der einzige Grund der dagegen spricht, sind die Kosten, ein derartiges zweistufiges Verfahren wäre wohl teurer als das jetzige Procedere. Spätestens dann wenn ein Berufsstand wie der coroner davon leben muss, wäre eine betriebswirtschaftliche Kalkulation der Leichenschau überfällig. Im Übrigen ist es nicht nachvollziehbar, warum es für die Leichenschau keine EBM-Nummer gibt. Alle Menschen werden geboren und müssen irgendwann sterben. Obwohl weder Mutter noch Kind zum Zeitpunkt der Geburt im engeren Sinne krank sind, wird die Geburt von den Krankenkassen bezahlt. Warum dann nicht die Leichenschau auf Kosten der Krankenkasse?

Die Politik wird sich natürlich wegen der Kosten gegen eine Zweiteilung der Leichenschau sperren. Genau wie die verantwortlichen Gesundheitspolitiker und Kassenverantwortlichen die Rechtsmedizin über Jahrzehnte heruntergewirtschaftet haben. Aber es gibt ein einfaches Druckmittel: Eine Richtlinie der Bundesärztekammer könnte verbindlich die Qualitätsanforderungen für eine Leichenschau festlegen, damit wäre auf einen Schlag die Leichenschau im Schlafzimmer obsolet. In meinem Bereich (Labor) schreibt mir eine derartige RiliBäk bis ins Detail die Qualitätskontrollmaßnahmen vor. Warum dann dieser anhaltende gesetzlich verordnete Pfusch bei der Leichenschau?
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