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Politik

Abgeschwächtes Psych­isch-Kranken-Hilfe-Gesetz passiert bayerischen Landtag

Donnerstag, 12. Juli 2018

/dpa

München – Der bayerische Landtag hat das inhaltlich abgeschwächte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) beschlossen. Einzig die Grünen stimmten gestern gegen die Novelle des Gesetzes, die der CSU zwischenzeitlich massive Proteste beschert hatte.

Wegen des Widerstands von Opposition und Verbänden hatte die CSU ihre ursprüng­liche Gesetzesreform abgemildert, unter anderem verzichtet die nun beschlossene Fassung auf die Einführung einer Zentraldatei zur Erfassung sämtlicher zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Patienten. Stattdessen sollen anonymisiert Unter­bringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen in einem Meldeverfahren erfasst werden.

Kernstück Krisendienst

In dem Gesetzentwurf war ursprünglich unter anderem eine Unterbringungsdatei vorgesehen, in der die persönlichen Daten der Patienten für fünf Jahre gespeichert und unter bestimmten Umständen auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden sollten. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer zeigten sich beide erfreut. Sie bezeichneten das Gesetz für Menschen mit psychischen Erkrankungen, ihre Angehörigen und für alle, die zu einer guten Versorgung dieser Menschen beitragen als großen Fortschritt.

„Kernelement ist die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen. Es handelt sich dabei um ein niedrigschwelliges psychosoziales Hilfeangebot, das es so bislang in keinem anderen Flächenland in Deutschland gibt“, betonte Huml. Die Krisendienste werden bei den Bezirken angesiedelt. Im Endausbau sollen die Dienste über eine zentrale Telefonnummer rund um die Uhr für Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige erreichbar sein.

Sozialministerin Schreyer erklärte, Menschen mit psychischen Erkrankungen dürften nicht ausgegrenzt und nicht stigmatisiert werden. Im Mittelpunkt stünden deshalb Hilfe und Schutz der betroffenen Menschen. „Das jetzt verabschiedete Gesetz setzt auf frühe Hilfen und die Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Es schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, für die Betroffenen genauso wie für Angehörige und Mitarbeiter“, sagte sie. Niemand müsse „vor diesem Gesetz Angst haben“.

Obwohl die „schlimmsten Härten“ des Gesetzes zurückgenommen worden seien, seien weiterhin Nachbesserungen notwendig, erklärte der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (BayPE). Grundsätzlich lehne man jegliche Meldepflicht an die Polizei von Menschen, die in der Unterbringung waren, ab, hieß es. Es reiche aus, dass Ärzte im Einzelfall bei „Gefahr im Verzug“ ihre Schweigepflicht brechen dürften.

Kritik übten sie auch an der Regelung, Kliniken „unmittelbaren Zwang“ gegen Patienten und sogar Dritte zu erlauben. Dies beinhalte etwa, dass Mitarbeitende Patienten auf dem Klinikgelände einfangen und zurückführen dürften. „Eine solche Bevollmächti­gung zu massiven körperlichen Übergriffen ist entschieden abzulehnen, da es die Psychiatrien und ihr Personal bei den Betroffenen vollständig diskreditiert“, schreibt der BayPE. Das Verhältnis der psychiatrisch Tätigen zu den Betroffenen würde durch die Möglichkeit des „unmittelbaren Zwangs“ schweren Schaden nehmen. Klinik­angestellte dürfen nicht zur Hilfspolizei werden.

Der Verband mahnt auch an, dass ausschließlich psychiatrische Kliniken die Befugnis zur Unterbringung nach PsychKHG erhalten sollten. Dies sollte nicht für andere Einrichtungen gelten. © dpa/may/aerzteblatt.de

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