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Politik

NRW: 850.000 Euro für die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen

Freitag, 13. Juli 2018

/dpa

Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr im Rahmen eines Sonderprogramms 850.000 Euro für die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen zur Verfügung. Mit dem Geld sollen Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen und freie Träger Ultraschallgeräte oder andere medizinische Ausstattungen wie Zahnarztstühle anschaffen.

„Häufig nutzen wohnungslose Menschen das medizinische Regelsystem nicht, sei es aus Scham oder aus Unkenntnis“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Deshalb seien aufsuchende Hilfen und Angebote, die sich speziell auf diesen Personenkreis eingestellt haben, so wichtig.

Das Leben auf der Straße führe zu besonderen gesundheitlichen Belastungen durch Witterung, mangelnde Hygiene und ungesunde Ernährung, so der Minister. „Dadurch ist die gesundheitliche Verfassung von wohnungslosen Menschen deutlich schlechter als beim Durchschnitt der Bevölkerung“, sagte Laumann. Als Beispiele nannte er Erkrankungen der Atmungs- und Verdauungs­organe, des Herz- und Kreislaufsystems, Hautkrankheiten sowie psychische und Suchterkrankungen.

„Es ist gut, dass wir vielfältige Hilfsangebote der Kommunen, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und von ehrenamtlich tätigen Medizinern haben, die sich mit großem Engagement um die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Menschen kümmern“, sagte der Minister. Das Sofortprogramm solle sie bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.

Ab sofort können kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Kreise sowie freie Träger Mittel aus dem Sonderprogramm „Bessere medizinische Versorgung wohnungs­loser Menschen in Nordrhein-Westfalen“ beantragen. Je Einzelprojekt können Förderungen zwischen 12.500 und 100.000 Euro beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2018. © hil/sb/aerzteblatt.de

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