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Ärzteschaft

Beratungsqualität von Hausärzten getestet

Dienstag, 17. Juli 2018

/Alexander Raths, stock.adobe.com

Hamburg – Die Beratungsqualität in Hamburgs Hausarztpraxen ist mittelmäßig. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hatte eine Versuchspatientin, die unter anhaltender Müdigkeit litt, zu 28 zufällig ausgewählten Hausärzten geschickt, um die Qualität von Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Beratung sowie die Arzt-Patient-Beziehung im Erstgespräch zu bewerten.

Die Bewertung erfolgte über eine Checkliste, die in Zusammenarbeit mit einem Allgemeinmediziner auf Basis der Leitlinie „Müdigkeit“ der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) entwickelt wurde und unter­schiedliche Kriterien der Anamnese, Untersuchung und Beratung berücksichtigte. Danach fielen 15 Prozent der Hausärzte mit der Schulnote mangelhaft durch, ebenso viele arbeiteten hervorragend und erhielten die Schulnote 1. Die Note 2 oder 3 erreichten 50 Prozent der besuchten Ärzte. Die Arbeit des übrigen Fünftels war mit der Note 4 lediglich ausreichend.

Ungenaue Anamnese

Vor allem bei der Anamnese gibt es laut Verbraucherzentrale Optimierungspotenziale. So wurde die Krankengeschichte der Patientin nur von einem Drittel der Ärzte im ersten Gespräch einigermaßen ausführlich erfasst und die psychosozialen Aspekte in die Diagnosefindung einbezogen. „Fachärzte für Allgemeinmedizin fragten die Patientin häufiger auch schon im Erstbesuch nach ihrer psychosozialen Situation, während Internisten sich stärker auf die somatischen Aspekte konzentrierten, organbezogen schauten und entsprechende Untersuchungen vorschlugen“, berichtete Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Unterschiede stellten die Verbraucherschützer auch bei der Herangehensweise weiblicher und männlicher Mediziner fest. Ärztinnen fragten die Patientin aktiver nach ihrer Vorgeschichte, ihren Lebensumständen und möglichen Belastungen. „Deswegen schnitten Medizinerinnen bei unserem Ärzte-Check mit einer Durchschnittsnote von 2,3 sehr viel besser ab als ihre männlichen Kollegen mit 3,7. Das hat uns selbst erstaunt“, so Kranich.

Positiv auf die Qualität eines Arztbesuchs wirkt sich laut Erhebung auch die Dauer des Erstgesprächs aus. Ärzte, die sich mehr Zeit für Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Beratung nahmen, erreichten tendenziell bessere Noten. Drei der vier besten Ärzte (Note 1) widmeten sich der Patientin 22 bis 45 Minuten. Drei Ärzte konnten aber auch zeigen, dass man in 10 bis 15 Minuten eine gute bis sehr gute Untersuchung durchführen kann.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburgs (KVHH) stufte den Test der Verbraucher­zentrale hingegen als höchst fragwürdig ein. „Er entbehrt auch nur den geringsten wissenschaftlichen Anforderungen und ist hochgradig manipulationsanfällig“, kritisierte KVHH-Sprecherin Stefanie Schäfer auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. © hil/sb/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #2134
oeffentlichkeitsarbeit
am Mittwoch, 18. Juli 2018, 15:22

Stellungnahme der KV Hamburg zum Kommentar von dr.med.thomas.g.schaetzler

Herr Dr. Schaetzler hat recht.
Die KV Hamburg hat in ihrem Statement jedoch genau darauf hingewiesen. Allerdings haben wir keinen Einfluß darauf, was veröffentlicht wird.
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Dienstag, 17. Juli 2018, 20:53

Verbraucherzentrale im post-faktischen Zeitalter?

Eines hätte der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) als Körperschaft Öffentlichen Rechts bei dem "Test" der Hamburger Verbraucher­zentrale allerdings zusätzlich auffallen müssen:

Dass hier möglicherweise der Tatbestand eines vorsätzlichen und wiederholten Betrugs erfüllt ist.
"Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat..."

Die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg beinhalteten nämlich eine gar nicht real erkrankte Versuchspatientin, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen behauptete, unter anhaltender Müdigkeit als einem Allgemeinsymptom zu leiden, um zugleich eine differenzierte bio-psycho-soziale hausärztliche Abklärung im Sinne eines "Münchhausen-Syndroms" einzufordern.

Mit dieser Betrugsmasche wurde sie vorsätzlich, banden- bzw. absprachemäßig von der Verbraucherzentrale HH organisiert, zu insgesamt 28, auch noch willkürlich zufällig ausgewählten Hausärztinnen und Hausärzten geschickt, um deren Qualität von Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Beratung sowie die Arzt-Patient-Beziehung im Erstgespräch zu bewerten.

Eine vergleichbare Studie hätte im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung in der empirischen Sozialforschung mehrere hunderttausend Euro gekostet, welche die Hamburger Verbraucherzentrale auf Kosten der GKV-Versicherten-Gemeinschaft, der Gesetzlichen Krankenversicherungen und der betroffenen Ärztinnen und Ärzte bzw. des Praxispersonals erschlichen hat.

Es handelt sich auch nicht um einen einmaligen Vorgang, bei dem die Verbraucherzentrale HH einen "Verbotsirrtum" geltend machen könnte. Nein, diese "Betrugsmasche" hat Methode:
Unter dem Titel "Doktor, ich hab 'Rücken'!" habe ich auf meinem DocCheckBlog geschrieben
"25.02.2015
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat zum Thema Gesundheit und Patientenschutz am 9. Februar 2015 eine Studie zu Rückenschmerzen und deren hausärztliche Versorgung vorgestellt: Sie offenbart damit ein seltsam korruptives Verständnis, w e r eigentlich derartige Studien mit seiner Arbeitskraft bezahlen soll?
Zwei junge Test-Patientinnen mit angeblich verifizierbaren chronischen Rückenschmerzen besuchten je 30 Allgemeinmediziner. Sie wollten sich untersuchen und beraten lassen. Die Kriterien für eine gute Beratung, mit denen die Leistung der 60 Ärzte beurteilt werden sollte, wurden zuvor aus Leitlinien und Fachbüchern zusammengestellt und mit zwei Referenzärzten abgestimmt...
http://news.doccheck.com/de/blog/post/2199-doktor-ich-hab-ruecken/

Vgl. dazu auch
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/article/879771/rueckenschmerzen-schlechte-noten-hamburger-hausaerzte.html
Avatar #1976
barabasch-riedel
am Dienstag, 17. Juli 2018, 17:43

Von (u.a. auch Haus-)Ärzt-Innen wird Evidence-based eingefordert . . . .

Von (u.a. auch Haus-)Ärzt-Innen wird Evidence-based eingefordert . . . . und diese Studie aus eMinence-base wird medial ohne fach-sinnigen Kommentar gehypt (auch hier im DÄB !) wie ein wesentliches und bedeutsames Ereignis ! Scheußlich deshalb, weil Krankenkassen Pflichtversicherte betreuende Vertragsarzt-Zeit missbraucht wurde, das ganze typische fake-news-like kolportiert und offensichtlich unter Missbrauch einer DEGAM-Leitlinie, die für niemanden verpflichtend ist im deutschen Krankenbetreuungs-System "mal herausgegriffen" wurde - um - na was wohl ??? Um dem deutschen Kassenarzt-System wieder ein's rein zu würgen. WO IST HIER KONSTRUKTIVITÄT, WO EMPATHIE für all jene, die IN DIESEM SYSTEM ihr Bestes zu geben versuchen ? Und nebebei ist es Missbrauch einer Kassenleistung, da es sich um KEINE KRANKENbetreuung, sondern um VORWAND handelte,
meint
Dr. Richard Barabasch
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