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Ausland

Psychiatrie-Opfer scheitert mit erneuter Beschwerde gegen Deutschland

Donnerstag, 19. Juli 2018

Straßburg – Eine Frau, die als junge Erwachsene knapp zwei Jahre zu Unrecht in einer Bremer Psychiatrie eingesperrt war, ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer erneuten Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Weil die Beschwerde keine neuen Rechtsfragen aufwerfe, sei sie zum Teil als unzulässig abgewiesen worden, teilte das Gericht heute mit (Beschwerdenummer 486/14). Die Frau lebt heute in Hünfelden (Kreis Limburg-Weilburg).

Im Grundsatz hatte die Frau schon 2005 von den Straßburger Richtern Recht bekommen. Diese urteilten damals, dass die Zwangsunterbringung der Beschwerde­führerin in der Privatklinik ihre Menschenrechte verletzt hatte. Zwischen 1977 und 1979 wurde die damals 18-Jährige ohne richterlichen Beschluss und gegen ihren Willen in der Psychiatrie festgehalten – aufgrund einer Fehldiagnose. Der deutsche Staat musste der Frau nach dem Urteil 75.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

In ihrem neuen Verfahren in Straßburg wehrte sich die heute 59-Jährige dagegen, dass deutsche Gerichte sich anschließend weigerten, ihren Fall neu aufzurollen. Sie wollte weitere Schmerzensgeldzahlungen erstreiten. Der Gerichtshof sei nicht dafür zuständig, die Umsetzung seiner Urteile zu prüfen, sondern das Ministerkomitee des Europarats, stellten die Richter nun fest und wiesen diesen Teil der Beschwerde zurück. Dem Komitee liege der Fall vor. © dpa/aerzteblatt.de

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