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Politik

Versicherte werden künftig zur Darmkrebs­früherkennung eingeladen

Freitag, 20. Juli 2018

/dpa

Berlin – Versicherte werden künftig regelmäßig ab dem 50. Lebensjahr schriftlich zur Darmkrebsfrüherkennung eingeladen. Das sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Dieses neue Angebot richtet sich speziell an Versicherte, die keine familiären Prädisposition haben. Zur Früherkennung von Darmkrebs können wie bisher Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden. Da Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Darmkrebsrisiko haben, wird eine Darmspiegelung Männern künftig bereits ab 50 Jahren angeboten und nicht wie bisher ab 55.

Jährlich Anspruch auf den Stuhltest sollen Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben. Die Versicherten haben zudem Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, Frauen wie bisher ab 55. Zwischen diesen Koloskopien müssen mindestens zehn Jahre liegen. Wird das Angebot erst ab 65 Jahren wahrgenommen, hat man nur Anspruch auf eine Spiegelung. Entscheiden sich Versicherte gegen eine Darmspiegelung, haben sie ab 55 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Test auf Blut im Stuhl. Bei auffälligen Stuhltests können sie zur Abklärung zusätzlich eine Spiegelung machen lassen.

Ausführliches Material

Nach der ersten Einladung zur Früherkennung sollen die Versicherten erneut mit 55, 60 und 65 Jahren die entsprechende Post von ihrer jeweiligen Krankenkasse bekommen. Mit im Briefumschlag: ausführliches Infomaterial. Den Stuhltest können Versicherte zum Beispiel bei ihrem Hausarzt erhalten. Zur Darmspiegelung empfiehlt sich ein Termin bei einem Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie.

Die Richtlinie hat das Ziel, das künftig weniger Menschen an Darmkrebs sterben. Es handelt sich laut Krebsgesellschaft um die zweithäufigste Krebserkrankung. In Deutschland erkranken pro Jahr mehr als 33.000 Männer und mehr als 26.000 Frauen daran. Deutlich mehr als 20.000 Menschen sterben pro Jahr daran. Das Risiko, im Lauf seines Lebens an Darmkrebs zu erkranken, beträgt ungefähr sechs Prozent.

Die Zahlen unterscheiden sich je nach Quelle etwas. Es handelt sich bei Frauen um die zweithäufigste Tumorerkrankung nach Brustkrebs, bei Männern um die dritthäufigste nach Lungen- und Prostatakrebs. Bereits 2013 beschloss der Bundestag die Einführung eines Einladungsverfahrens zum Darmkrebsscreening.

Die Umsetzung durch den G-BA-Beschluss erfolgte erst jetzt, wobei das Gremium den Bereich mit einer umfassenderen Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungs¬programme regelte. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen. Ärzte und Krankenkassen müssen sich noch über die Bezahlung der Mediziner für die Früherkennung einigen, dann sollen die neuen Regeln bei den Versicherten ankommen.

Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken, kündigte an, er wolle „darauf drängen, dass alle technischen Fragen so zügig geregelt werden können, dass zum 1. April nächsten Jahres die erste Welle der Einladungen versandt werden kann“. „Wir müssen jetzt hoffentlich nicht mehr lange darüber diskutieren, wie der Brief auszusehen hat oder wie das im EBM geregelt wird. Es war ja für alle Beteiligten absehbar, dass nun zügig gehandelt werden muss“, so Hecken in der Plenumssitzung.

Das organisierte Programm mit persönlichen Einladungen mache es Versicherten leichter, an den angebotenen Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen. Hecken wies darauf hin, dass derzeit mit Mitteln des Innovationsfonds in Bayern ermittelt werde, wie Einladungen und Informationen an die Versicherten gestaltet werden können, die eine familiäre Vorgeschichte bei Darmkrebs haben. Daran sind die KV Bayerns, Krankenkassenverbände sowie eine Reihe von Stiftungen wie die Felix-Burda-Stiftung beteiligt. Zu den Risikofaktoren für Darmkrebs zählen Rauchen, Übergewicht, ballaststoffarme Ernährung, Bewegungsmangel und der regelmäßige Konsum von Fleisch und Alkohol.

Die Patientenvertretung im G-BA bedauerte, dass es keine größere Absenkung des Anspruchsalters auf die Darmkresbfrüherkennung gegeben hat. Sie hatte sich dafür ausgesprochen, das Anspruchsalters bei Männern auf 45 Jahre und bei Frauen auf 50 Jahre festzuschreiben. Nach ihrer Aussage bieten einigen AOKs ihren Versicherten eine Früherkennung bereits in dem Alter als Satzungsleistung an. „Wir würden natürlich gerne von den Daten und der Versorgungsforschung dazu profitieren. Wir fordern hier Transparenz zu dem Daten“, sagte Cordula Mühr von der Patientenvertretung in der Plenumssitzung. © dpa/bee/aerzteblatt.de

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