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Ärzteschaft

Marburger Bund pocht auf Datenschutz bei elektronischer Patientenakte

Montag, 23. Juli 2018

/carballo, stock.adobe.com

Berlin – Angesichts von Plänen für eine elektronische Patientenakte auch auf Handys und Tablets pochen Ärzte auf Einhaltung des Datenschutzes. Eine Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen, Arbeitgeber und andere Dritte müsse ausge­schlossen sein, forderte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in einem der Positionspapier.

Nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung spätestens ab 2021 auch per Handy und Tablet ihre Patientendaten einsehen können. Entsprechende Vorgaben wolle er den Kassen noch diesen Monat machen, hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. „Versicherte sollen auch auf Tablets und Smartphones auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können“, so Spahn.

Der Marburger Bund unterstützte zwar, dass digitale Neuerungen für alle Patienten verfügbar gemacht werden sollen. Bei der beschleunigten Einführung elektronischer Patientenakten müsse jedoch darauf geachtet werden, dass Daten der Patienten nicht in die Hände unbefugter Dritter geraten. Zentral sind für den Marburger Bund dabei ein geschütztes Kommunikationsnetz und einheitliche Standards. Bei der Sicherheit dürfte es keine Abstriche geben. Das Arztgeheimnis dürfe nicht in Gefahr geraten. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten dürfe nicht untergraben werden.

Zudem verlangt der Marburger Bund, dass die Nutzung elektronischer Patientenakten für Patienten freiwillig sein wird. Ob Daten gespeichert werden, müssten die Patienten entscheiden. Ärztliche Beratung sei dabei zentral, so der Ärzteverband. Denn gerade ältere oder mehrfach erkrankte Patienten könnten zwar am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren – gleichzeitig seien sie aber oft am wenigsten in der Lage, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.

Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheits­karte will die Bundesregierung bei der Digitalisierung vorankommen. Im Koali­tionsvertrag ist vereinbart, bis 2021 eine elektronische Patientenakte einzuführen. Laut Spahn soll der Versicherte wie beim Online-Banking mit PIN und TAN einfachen Zugriff auf seine Daten bekommen. © dpa/aerzteblatt.de

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