Ausland
Britischer Oberster Gerichtshof erleichtert Lebensende für Patienten
Dienstag, 31. Juli 2018
London – In Großbritannien braucht es künftig keine gerichtliche Erlaubnis mehr, um die Behandlung von Patienten in dauerhaft vegetativem Zustand zu beenden. Der Oberste Gerichtshof entschied britischen Medienberichten zufolge, die Nahrungsmittel- und Flüssigkeitszufuhr könne künftig eingestellt werden, wenn die Ärzte und die Angehörigen von Wachkoma-Patienten gemeinsam zur Überzeugung gelangen, dass dies „im besten Interesse des Patienten“ sei.
Bislang mussten Angehörige vor Gericht ziehen, um eine Entfernung der Nahrungsmittelsonde durchzusetzen. Der Prozess kostete die Gesundheitsbehörden laut Medienberichten im Schnitt 50.000 Pfund (rund 56.000 Euro) an Anwaltsgebühren und konnte Monate oder Jahre dauern.
Man helfe Angehörigen „in einer tragischen Situation“ und erspare ihnen künftig „ein qualvolles Warten“, werden Befürworter des Urteils zitiert. Sterbehilfegegner kritisieren, dass nun Menschen noch zügiger „im Endeffekt zum Verhungern und Verdursten“ verurteilt würden. Das Urteil dürfte laut Schätzungen Auswirkungen auf jährlich 1.500 neue Fällen von Wachkoma-Patienten haben. © kna/aerzteblatt.de

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