Politik
Hamburgs Beamte erhalten Zuschuss zu gesetzlicher Krankenversicherung
Dienstag, 31. Juli 2018
Hamburg – Erstmals in Deutschland erhalten in Hamburg ab morgen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte einen Zuschuss. Möglich macht es das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“, das ab August gilt.
Bislang konnten sich Beamte nur privat in Kombination mit der Beihilfe versichern. GKV-Beiträge mussten komplett allein finanziert werden. Während Rot-Grün in der Neuregelung ein „Stück Sozialgeschichte“ sieht, kritisierte die FDP-Opposition sie als ideologisch motivierte „Bürgerversicherung light“.
Die Wahl ist freiweillig
„Mit der bislang bundesweit einmaligen Regelung geht Hamburg voran und leistet einen wichtigen Beitrag, um das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Zukünftige Beamte, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen, würden erstmals dabei finanziell unterstützt.
Gesetzlich versicherte Beamte erhalten demnach die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ können sie die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der privaten Vollversicherung wählen. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV.
Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist für die Beamten freiwillig. Allerdings können derzeit nur entweder bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamte von der Regelung Gebrauch machen.
Für Mareike Engels, Sozialexpertin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Beamte mit Vorerkrankungen hätten angesichts hoher Risikoaufschläge bei den Privaten bisher häufig keine andere Wahl gehabt, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern und die Kosten allein zu tragen, sagte sie.
Die Gesundheitsexpertin der FDP, Jennyfer Dutschke, kritisierte, dass die Neuregelung keinerlei Flexibilität biete. Beamte, die sich einmal für den Zuschuss entschieden hätten, könnten nicht mehr zurück. Das Vorhaben hatte auch in der Ärzteschaft Kritik ausgelöst. Der Präsident der Bundesärztekammer und der Hamburger Landesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einer „Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür“.
Inzwischen haben weitere Bundesländer ihr Interesse an dem Modell bekundet, unter anderem Brandenburg und Thüringen.
© hil/dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.