Politik
Änderungen beim Check-up 35 beschlossen
Dienstag, 7. August 2018
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen am Check-up 35 beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach wurde das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben demnach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
Neu ist auch, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen, schreibt die KBV. Der G-BA hat damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Blick auf kardiovaskuläre Risiken
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden der KBV zufolge künftig noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet, um Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können. So sollen mittels Risk-Charts kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann.
Die Beratung erhält mehr Gewicht. Patienten sollen dadurch motiviert werden, mehr für ihre Gesundheit zu tun. Die bisherige Fokussierung der Gesundheitsuntersuchung auf die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen entfällt.
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Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Dabei wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Neu ist ferner eine Impfanamnese.
Vereinbart wurde auch, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 („Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung“) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.
Das Bundesgesundheitsministerium prüft zunächst den Beschluss. Bei Nichtbeanstandung tritt er am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die Vergütung festzulegen. Erst danach haben Versicherte Anspruch auf die überarbeitete Gesundheitsuntersuchung. © may/EB/aerzteblatt.de

Wie dumm ist das denn?
Im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung würde diese Äußerung belegen, der Check-up 35 wäre in der Vergangenheit ganz offiziell zu vage und ungezielt eingesetzt worden: Unsere medizinisch-bürokratische Bildungselite betont damit zugleich, erst in Zukunft werde alles besser, genauer und nachprüfbar versorgungsrelevant werden.
Doch die bisherigen Mängel am Check-up 35 sind und bleiben unübersehbar.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) produzierte ein Ärzte-Präventions-Desaster. Jahrzehntelang hatte sie in Sonntagsreden die Prävention der Krankheitsfolgen von Rauchen, Saufen, Risikosportarten, Fehlernährung, Bewegungsmangel und bio-psycho-sozialer Inaktivität beschworen, o h n e notwendige Leistungsziffern in den Praxen implementieren zu wollen.
Im Gegenteil: Leistungsinhalte der GESU mit dem 2-jährlichen Check-up 35 wurden um das fakultative EKG und die Nierenfunktionsbestimmung mittels Kreatinin i.S. abgespeckt. Alle bisher völlig unsystematisch erhobenen Daten der offiziellen GESU-Dokumentationen bleiben bis heute als milliardenfacher Datenfriedhof o h n e jegliche wissenschaftliche Evaluationsmöglichkeiten.
Tagtäglich praktizieren wir Haus- und Familien-Ärztinnen und -Ärzte Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Fakultative Lungenfunktion/EKG, Blutbild (Anämie/Fehlernährung), TSH (Schilddrüse), GPT (Leberfunktion bei Fettleber/metabolischem Syndrom; zusätzlich GGT bei Alkohol- und Drogenabusus), KREA/Clearance-Berechnung (Niere), LDL-C-CHOL bzw. HbA1c (Diabetesrisiko) sollten qualitätsgesicherte Blutdruckmessung, Anamnese-, Untersuchungs-, Beratungs- und Folgenabschätzungs-Dokumentationen ergänzen.
Doch was für einen Unfug plant unsere angeblich medizinisch erfahrene Bürokratie-Elite?
Jeder lipidologisch-kardiologisch nur halbwegs Gebildete weiß, dass umständliche Bestimmungen von "Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden" aus dem vorigen Jahrhundert stammen. Das LDL-Cholesterin reicht als Screening-Methode und Risikofolgen-Abschätzung aus.
Was die Strategen des Gemeinsamen Bundesausschusses (B-GA) und offensichtlich auch die der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus lauter ärztlicher Praxis-Ferne noch gar nicht mitbekommen haben: Deutschland hat
- ein Alkoholkonsum- und Übergewichts-Problem (z.B. NASH)
- ein gender-spezifisches Anämie- und Fehlernährungs-Problem
- ein Nieren- und endokrinologisches Problem und
- ein COPD/ASTHMA-Problem
Mit den bisherigen Check-up 35 Problemfeldern KHK, hypertensive Herzkrankheit und Diabetes mellitus (mittels HbA1c) wären damit etwa 80% aller haus- und familienärztlichen Beratungsprobleme abgedeckt.
Als völlig bildungsfern entpuppt sich die in die Jahre gekommene medizinische Bürokratie-Elite mit der Impfanamnese. Diese ist seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der Allgemeinmedizin.
Nur zur Auffrischung des Basiswissens: Eine Fokussierung der Gesundheitsuntersuchung auf die Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen umfasst gerade n i c h t letzteres. Die Kreatinin-Bestimmung fiel vor weit über 15 jahren dem vorauseilenden KBV-Gehorsam unter der Sparpolitik von "Ullalala" Schmidt und Horst Seehofer (beide Ex Bundesgesundheitsminister) zum Opfer. Ebenso das damals noch fakultative EKG.
Eine neue "Eselei" gibt der Plan vor, Früherkennungsuntersuchungen zukünftig auch Menschen zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr anzubieten: Jedoch nur ein einziges Mal in diesem Zeitraum und auch noch ohne reguläres Labor? Aus hausärztlicher Erfahrung wird diese Zielgruppe schon gar nicht mit so einer dilettantischen Ungleichbehandlung/Diskriminierung erreicht. Doch Blutuntersuchungen bei diesen jüngeren Patienten seien nur bei einem entsprechenden Risikoprofil durchzuführen, teilt die KBV mit.
Was die KBV aber offensichtlich nicht weiß: Gesunde 18 bis 35 Jahre alte Patientinnen und Patienten suchen zu präventiven Zwecken i.d.R. Arztpraxen, wenn überhaupt, nur zu Schutzimpfungen auf. Wer in dieser Altersgruppe richtig krank ist, trägt dagegen eine hohe Krankheitslast und eine häufig hochspezifische Morbidität (Typ-1 Diabetes mellitus, Asthma, Tumor- und Systemkrankheiten, Behinderungen, Stoffwechselstörungen, Rheuma, Vitien, Fehl- und Falschernährung, metabolisches Syndrom, endogene und exogene Krankheitsinduktionen).
Für diese Zielgruppe ist eine einmalige Präventiv-Untersuchung völlig deplatziert; bei den gesunden jungen Menschen kommt das Gesamtkonzept gar nicht entsprechend an:
Wenn, ja wenn Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gemeinsamer Bundesausschuss überhaupt jemals stringente Krankheitsvorsorge-, Krankheitsfrüherkennungs- und Krankheitsbewältigungs-Strategien bzw. Konzepte gehabt und nachvollziehbar umgesetzt hätten?
Währenddessen machen wir Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im 24-Stunden-365-Tage-Versorgungs-Modus nur ständig unseren Job und werden dafür zukünftig nur noch alle 3 Jahre bei der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) nach EBM-Nr. 01732 trotz erheblichem Mehraufwand den "stolzen" Betrag von 32,28 Euro als Praxis-Umsatz bekommen.
Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Mauterndorf/A)

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