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Politik

Zahl der Zentren zur Versorgung von Menschen mit Behinderung gestiegen

Donnerstag, 9. August 2018

/Dan Race, stock.adobe.com

Berlin – Die Zahl medizinischer Zentren zur Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Zahlen darüber, wie viele MZEB in Deutschland existieren, hat die Bundesregierung aber nicht.

Die Anfrage zeigt jedoch, dass im Jahr 2015 bundesweit fünf Neuanträge auf Ermäch­tigung eines MZEB gestellt wurden. Die vier in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingereichten Anträge wurden genehmigt. Ein Antrag aus Westfalen-Lippe ist noch nicht abschließend beschieden.

2016 erhöhte sich die Zahl der Anträge auf 52. Davon wurden 28 positiv beschieden, sieben wurden abgelehnt, zwölf Verfahren laufen noch, fünf Anträge wurden zurückgezogen. Die Antwort der Regierung zeigt auch, dass manche Länder bei den MZEB-Anträgen hinterherhinken. In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland wurde in den Jahren 2015 und 2016 kein einziger Antrag eingereicht. Daten für das vergangene Jahr liegen laut Bundesregierung allerdings noch nicht vor.

Die Bundesregierung verwies in der Antwort an die FDP darauf, wie wichtig ihr das Thema ist. Ihr sei eine gute gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen „ein wichtiges Anliege“, schreibt sie. Daher sei mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) die Grundlagen dafür geschaffen worden, die medizinische Versorgung dieses Personenkreises, der sich durch besondere, spezifische Bedarfe auszeichnet, zu verbessern.

Die Ermächtigung für MZEB war 2015 durch eine Regelung in Paragraf 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt worden. Vorgesehen ist, dass MZEB sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Behandlung sei auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärzte nicht ausreichend behandelt werden können, so die Bundesregierung. © may/aerzteblatt.de

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