Ärzteschaft
Schwangerschaftsabbruch: Ärztekammer Berlin für Recht auf sachliche Information
Freitag, 10. August 2018
Berlin – Die Ärztekammer Berlin hat erneut kritisiert, dass Ärzte keine Informationen über das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen. Hintergrund ist ein drohendes Strafverfahren gegen zwei Berliner Gynäkologinnen. Sie hatten auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der in ihrer Praxis durchgeführten medizinischen Eingriffe seien. Aus Sicht der Kammer kollidiert das bestehende Verbot einer derartigen sachlichen Information mit dem berechtigten Informationsanspruch der schwangeren Frauen.
Laut Paragraf 219a Absatz 1 des Strafgesetzbuches riskieren Personen, die öffentlich „eines Vermögensvorteils wegen“ oder „in grob anstößiger Weise“ Schwangerschaftsabbrüche „anbieten, ankündigen, anpreisen“, Geld- oder Freiheitsstrafen. „Ein einziger sachlicher Satz, der auf die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs hinweist, zeugt weder von einer finanziellen Motivation der Ärztinnen noch ist er grob anstößig“, kommentierte Kammerpräsident Günther Jonitz den aktuellen Fall. Zudem würden schwangere Frauen sachliche Informationen benötigen, um zu einer durchdachten und ausgewogenen Entscheidung zu kommen.
Bereits im Februar dieses Jahres hatte sich die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Strafbarkeit einer sachlichen Information über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen zu fordern. Bislang wurde die Gesetzeslage noch nicht geändert.
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellen Gründen oder wenn es „grob anstößig“ geschieht. Der Paragraf soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen zu ändern oder zu streichen. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Die SPD ist gegen ein Werbeverbot, Union und AfD sind dafür. © hil/sb/kna/aerzteblatt.de

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