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Orientierungs­wert: Geringe Steigerungen für vertragsärztliche Leistungen

Montag, 13. August 2018

/dpa

Berlin – Für einen großen Teil der vertragsärztlichen Leistungen ist die Vergütung in den vergangenen Jahren im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung kaum angestiegen. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Berlin.

Das Zi hat dafür die Entwicklung des Orientierungswertes für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten ausgewertet. Hintergrund ist, dass die Preise der ärztlichen Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte auf einer Punktzahlbewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) basieren. Ein Eurobetrag ergibt sich erst aus der Multiplikation der Punktzahl mit dem bundeseinheitlichen Orientierungswert für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten.

Laut Zi ist dieser Wert zwischen 2010 und 2017 um rund sechs Prozent gestiegen. Der Tarifvertrag für leitende Oberärzte im Krankenhaus führte im selben Zeitraum laut dem Institut zu einer Gehaltssteigerung von etwa 15 Prozent, wobei Sonderentgelte nicht eingerechnet sind. Ebenso nahm der Bundesbasisfallwert der Krankenhäuser um rund 15 Prozent zu.

Der Nominallohnindex aller Angestellten in Deutschland ist im selben Zeitraum sogar um knapp 19 Prozent gestiegen. Das Statistische Bundesamt bestimmt diesen Wert auf Grundlage der durchschnittlichen Brutto­arbeitsverdienste aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungs­bereich. „Die Steigerung des Orientierungswertes lag damit deutlich unter den herangezogenen Vergleichswerten“, erläutert das Zi.

Bei den übermorgen in Berlin beginnenden Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geht es vor allem darum, die gestiegenen Praxiskosten durch einen höheren Orientierungswert abzubilden. Das hat der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen kürzlich erklärt.

Zugleich erneuerte er die Forderung nach einer teilweisen Aufhebung der Honorarbudgets. Er wies in diesem Zusammenhang auf neue Anforderungen an die Ärzte hin, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen wird.

Den Ärzten bei einer bestehenden Budgetierung immer mehr abverlangen zu wollen, sei „völlig abwegig“, betonte Gassen. Der KBV-Chef erwartet nach eigenen Angaben aber „schwierige und zähe“ Verhandlungen. Erst kürzlich hatten es die Krankenkassen abgelehnt, zusätzliches Geld für die von der Politik angedachten offenen Sprechstunden bereitzustellen. © hil/aerzteblatt.de

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