Politik
Landesregierung in Rheinland-Pfalz billigt Reform der Behindertenhilfe
Mittwoch, 15. August 2018
Mainz – Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat gestern eine Novelle der Behindertenhilfe gebilligt. Das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG) könne nun dem Landtag zugeleitet werden, teilte das Sozialministerium mit.
Menschen mit Behinderungen – so das Ziel der Gesetzgebung – sollen in Rheinland-Pfalz „mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung und für ein selbstbestimmtes Leben“ erhalten.
Dafür soll die Unterstützung von Land und Kommunen für 37.000 Menschen mit Behinderungen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Entwurf sieht vor, dass künftig das Land als Träger der Eingliederungshilfe für die Erwachsenen zuständig ist, Landkreise und kreisfreie Städte werden Träger der Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Bislang war das Land Träger bei den stationären Wohnformen, die Kommunen waren für ambulante Hilfen zuständig. Die Kosten sollen weiterhin zu gleichen Teilen von Land und Kommunen getragen werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenes Leistungsrecht überführt. Dies zeigt sich etwa in der Anhebung von Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Geplant ist auch eine neue Arbeitsgemeinschaft, in der alle für Teilhabe und Inklusion maßgeblichen Akteure vertreten sind. Diese soll sich unter anderem um die Weiterentwicklung von Angeboten der Eingliederungshilfe kümmern. © dpa/aerzteblatt.de

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