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KBV will technische Standards für elektronische Patientenakten selbst entwickeln

Mittwoch, 15. August 2018

/Maksym Yemelyanov, stockadobecom

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihren Anspruch bekräftig, künftig die Formate für die medizinischen Inhalte und die technischen Spezifikationen für den Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte (ePA) festzulegen. Die KBV und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen werben in einer Resolution sowie in Gesprächen dafür, dass der Gesetzgeber diese Kompetenz künftig in die Hände des KV-Systems legt.

„Wir haben den Anspruch, dass das KV-System festlegt, in welchen Formaten zum Beispiel Laborwerte und EKGs erfasst, zwischen den Arztpraxen ausgetauscht und damit auch in den geplanten elektronischen Patientenakten gespeichert werden“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel vor Journalisten in Berlin. Damit könne die Interoperabilität sowie die gemeinsame Nutzung von medizinischen Daten gewährleistet werden.

KBV ist schneller

Nach momentaner Gesetzeslage ist die gematik – Gesellschaft für Telematik­anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte für diese Aufgabe zuständig. Aus Sicht der KBV würde es aber zu lange dauern, würde die gematik dies nun entwickeln. „Wenn Herrn Spahn daran gelegen ist, noch in dieser Legislatur entsprechende Akten für Patienten auf den Weg zu bringen, sollte er auf unseren Vorschlag eingehen“, so Kriedel weiter. Auch kann er sich vorstellen, dass die zügige Weiterentwicklung sowie die Pflege der festgelegten technischen Standards in der Hand der KBV liegen könnten.

„Wir zertifizieren bereits jetzt die Anwendungen der Hersteller von Praxissoftware­systemen. Daher können wir auch dies übernehmen.“ Den Ärzten ist dabei wichtig, dass die Daten „unverfälscht und klar als Befund eines Arztes identifizierbar sind“, ergänzt KBV-Vize Stephan Hofmeister. Mit Blick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben sei man mit den politischen Entscheidungsträgern im Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Gespräch. Möglicherweise soll diese Zuständigkeit bereits in dem aktuellen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem BMG geregelt werden. Bislang wurde dies für ein eigenständiges E-Health-Gesetz II angedacht.

Die drei Akten, die derzeit von den Krankenkassen auf dem Markt sind, bewertet die KBV sehr unterschiedlich. So seien das App-Modell der Techniker-Krankenkasse mit „TK-Safe“ sowie das von „Vivy“ unter Federführung des IT-Dienstleister der Krankenkassen Bitmark sehr ähnlich und teilweise mit den Vorstellungen der KBV auch kompatibel.

Das Modell der AOK bewertet die KBV dagegen sehr kritisch, speziell unter Gesichtspunkten des Datenschutzes. Die geplante dezentrale Speicherung sowie Zwischenspeicherung der Patienten- sowie Behandlungsdaten auf mehreren Servern böten zu viele Möglichkeiten des Hackerangriffs, beschrieb der KBV-Vorstand das Problem. Bei der zentralen Speicherung auf dem Gerät des Patienten, wie bei den geplanten Akten der TK oder auch der bei Bitmark angeschlossenen Kassen geplant, sei ein zentraler Angriff nicht möglich, schätzt der KBV-Vorstand.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen berichtete, dass es unter den KV-Vorsitzenden eine deutliche Ablehnung der AOK-Systematik gebe. „Das Projekt der AOK wird scheitern, weil Ärzte und Patienten es auch Sicht des Datenschutzes blockieren werden“, prophezeite Gassen im Gespräch mit Journalisten in Berlin.

Personalie kritisch beäugt

Besonders kritisch betrachtet er eine aktuelle Personalie aus dem Ministerium in diesem Zusammenhang: So soll Michael Klose von der AOK Nordost künftig eine einflussreiche Position im Ministerium erhalten – er wird „ständiger Vertreter“ von Gottfried Ludewig, dem Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation im BMG. Klose hatte für die AOK Nordost, Vorreiter unter den elf AOK-Kassen bei der Digitalisierung, das digitale AOK-Gesundheitsnetzwerk aufgebaut.

Generell habe das TSVG viel „Licht und Schatten“, erklärte Gassen. Dabei seien die positiven Seiten des Gesetzes nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Er räumte auch ein, dass bei vielen Plänen des Gesetzes, noch viel Überzeugungsarbeit an der Basis zu leisten sei. Was gut für die Steuerungsmöglichkeiten von KBV und KVen sei, „erschließt sich für den einzelnen Arzt nicht immer“, sagte Gassen.

Er spielte damit auf das Notfallkonzept der KBV und des Marburger Bundes an, das gut sei, aber noch vor Ort erklärt werden müsse. Aus seiner Sicht steht und fällt das Gesetz damit, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich bei den Krankenkassen durchsetze, dass es für die zusätzlichen ärztlichen Leistungen mehr Geld gebe.

Die KBV-Vorstände kritisierten die oftmals kleinteiligen Regelungen zu Sprechstunden und Überweisungen. Mit Spannung erwarte man daher die Anhörung der Verbände zum Gesetz. Diese findet am 22. August im Bundesgesundheitsministerium statt, die Sitzung ist allerding nicht öffentlich. © bee/aerzteblatt.de

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