Ärzteschaft
Impfvereinbarung vereinfacht Abrechnung in Berlin
Mittwoch, 15. August 2018
Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die AOK Nordost haben eine neue Vereinbarung zu Satzungsimpfungen geschlossen. „Satzungsimpfungen“ sind Leistungen, die die Krankenkassen übernehmen können, auch wenn sie nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören.
Für Erwachsene umfasst die Satzungsimpfvereinbarung wichtige Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, sofern sie im Kindesalter nicht bereits gegen diese Krankheiten immunisiert wurden, sowie gegen Meningokokken, Typhus und/oder Hepatitis A und B. Für Kinder ist die Vereinbarung die Immunisierung von Jungen gegen humane Papillomviren (HPV) miteingeschlossen.
Die Versicherten können diese Impfungen laut KV Berlin nun unkompliziert über die AOK-Gesundheitskarte in Anspruch nehmen und müssen für das ärztliche Honorar sowie den Impfstoff nicht mehr in Vorleistung gehen.
„Impfungen sind eine unkomplizierte und sichere Vorsorge gegen gefährliche Krankheiten. Der schnelle und bequeme Zugang nur über das Einlesen der Gesundheitskarte, wie die Patienten es für Leistungen ihres Arztes gewohnt sind, fördert hoffentlich die Akzeptanz und hilft, die Impfraten zu steigern“, sagte Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.
Er wies insbesondere auf die Impflücken bei Masern hin. „Wir haben da Nachholbedarf bei jungen Erwachsenen. Denn sogenannte Kinderkrankheiten sind nicht nur für diese gefährlich und werden auch nicht nur von Kindern übertragen“, betonte der praktizierende Kinder- und Jugendmediziner.
Die KV Berlin informiert derzeit die niedergelassenen Ärzte in der Stadt über den neuen Abrechnungsweg für Satzungsimpfungen. Sollten AOK-Versicherte für diese Impfungen trotzdem noch eine Rechnung erhalten, können sie diese zur Erstattung bei der AOK Nordost einreichen, informieren KV und AOK. © hil/aerzteblatt.de

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