Politik
Evangelische Krankenhäuser stellen Qualitätsziele für medizinische Versorgung Schwerbehinderter vor
Freitag, 17. August 2018
Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) sieht in fünf Bereichen besonderen Handlungsbedarf für eine bessere medizinische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Er bezieht sich dabei auf eine neue Möglichkeit, nach der Krankenhäuser und -kassen Qualitätsverträge für die Versorgung dieser Patientengruppe anbahnen und abschließen können.
Zu den fünf Bereichen gehört vor allem ein strukturiertes Aufnahmemanagement. Ärzte und Pfleger sollten bei der Aufnahme dieser Patienten mehr Zeit für die Betreuung haben. Auch sollte möglich sein, eine vertraute Bezugsperson für den Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderung mit aufzunehmen. Dies erleichtere die Eingewöhnung und die Kommunikation zu Beginn des Aufenthalts im Krankenhaus.
Spezielle Betugsperson für den gesamten Krankenhausaufenthalt
Wichtig ist für die DEKV auch eine spezielle Bezugsperson im Krankenhaus. Die Patienten benötigten während eines Krankenhausaufenthaltes eine Bezugsperson, die sich verstärkt um sie kümmern könne, hieß es. Sie sollte Ansprechpartner für sämtliche Fragen zu sein, den Krankenhausaufenthalt koordinieren und für den Patienten zur Verfügung zu stehen.
Bei komplizierten Fällen sollten Fallkonferenzen einberufen werden können. In diesen könnten sich mehrere Experten über das weitere Vorgehen austauschen, damit der Patient die bestmögliche Versorgung erhalte.
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Zu den Vorstellungen der evengelischen Kliniken gehören auch ein strukturiertes Entlassmanagement, das auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden muss, und eine regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Verband fordert eine regelmäßige fachliche Schulung des Personals in den Kliniken für den Umgang mit dieser Patientengruppe.
In Deutschland leben laut DEKV 7,8 Millionen Schwerbehinderte. „Diese Patientengruppen bringen die gewohnten Abläufe im Krankenhaus durcheinander. Daher begrüßt der DEKV die Möglichkeit, nun Qualitätsverträge mit Krankenkassen zur zuwendungsorientierten Versorgung dieser Patientengruppe abschließen zu können“, sagte Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Er bezeichnete die neue Möglichkeit als „wichtigen Schritt auf dem Weg hin zum inklusiven Krankenhaus“.
Qualitätsverträge ab 2019
Die Möglichkeit, Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und -kassen zu schließen, wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) im Jahr 2015 geschaffen. 2017 wählte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vier Bereiche aus, für die Qualitätsverträge modellhaft geschlossen werden dürfen: zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten, zur Prävention des postoperativen Delirs von älteren Patienten, zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus und zur endoprothetischen Gelenkversorgung.
Nach einer Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft auf Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge können Krankenhäuser und -kassen jetzt Qualitätsverträge verhandeln und abschließen, die ab Juli 2019 gültig werden und befristet bis Ende Juni 2023 gelten. Sie sollen dann evaluiert werden. © hil/aerzteblatt.de

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