Ärzteschaft
620 Millionen Euro mehr für Vertragsärzte
Dienstag, 21. August 2018
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich in ihrer heutigen siebenstündigen Verhandlungsrunde offenbar auf einen Anstieg der Honorare für niedergelassene Ärzte für das Jahr 2019 geeinigt. Wie es aus Verhandlungskreisen bislang hieß, soll der Orientierungswert demnach um rund 1,58 Prozent steigen. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr in der Versorgung im kommenden Jahr.
Nach der ersten Runde lagen Krankenkassen und KBV noch weit auseinander: Vor einer Woche hatten die Krankenkassen noch 0,2 Prozent angeboten, die KBV hatte eine Steigerung von insgesamt 4,7 Prozent gefordert.
Mit der Einigung soll auch die Morbiditätsrate angepasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass damit noch einmal 70 Millionen Euro in die Versorgung fließen könnten. Zusammengerechnet könnten so 2019 insgesamt 620 Millionen Euro mehr in der Versorgung sein. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass aufgrund des Mengenzuwachses weitere 400 Millionen Euro fließen werden, wie Sprecher Florian Lanz twitterte.
Der Vorschlag, auf den sich beide Seiten nun geeinigt haben, kam nach Angaben aus Verhandlungskreisen mit einem 9:0-Beschluss zustande. Dem Vernehmen nach hatte der unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, Jürgen Wasem, den Vorschlag erarbeitet, dem alle Beteiligten zustimmen konnten. In dem Gremium haben KBV, Krankenkassen und Unparteiische jeweils drei Stimmen.
Die Forderung der KBV, die Hausarztbesuche höher zu vergüten, wurde nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes in dieser Honorarrunde nicht weiter thematisiert und soll in den kommenden Gesprächen zwischen KBV und Kassen über die finanziellen Anpassung ärztlicher Leistungen eingebracht werden.
Eine Einigung gab es offenbar beim Thema der Vergütung der gestiegenen Leistungen für Arztpraxen bei Hygienevorschriften oder der EU-Datenschutzgrundverordnung. Hier soll nach Angaben von Teilnehmern ein Prüfauftrag an das Institut des Bewertungsausschusses ergehen, um die entstandenen Kosten berechnen zu können. © bee/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema
