Vermischtes
Autofahrer wegen Störung von Rettungseinsatz verurteilt
Dienstag, 28. August 2018
Berlin – Ein 23-jähriger Mann, der Rettungskräfte behinderte, die ein Kind in einer Kita in Berlin wiederbeleben wollten, ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Weil sein Auto durch den Einsatzwagen blockiert worden war, habe er aus Egoismus Rettungskräfte behindert, begründete der Richter heute die Entscheidung. Der Mann hatte gestanden und um Verzeihung gebeten.
Ein damals 18 Monate alter Junge war am 3. November 2017 beim Spielen plötzlich umgefallen. „Als Einsatzkräfte der Feuerwehr eintrafen, baute sich der Angeklagte vor einem Brandmeister auf, schimpfte und verlangte, dass der Rettungswagen weggefahren wird“, hieß es im Urteil. Weil er keine Beachtung fand, habe er gegen den Einsatzwagen geschlagen. Ein Seitenspiegel sei beschädigt worden.
Der Angeklagte sei „völlig uneinsichtig“ gewesen, beschrieb ein Feuerwehrbeamter. „Fahrt die scheiß Karre weg, ich muss zur Arbeit“, habe er verlangt. Er habe dem Autofahrer erklärt, dass es um das Leben eines Kindes gehe, so der 48-Jährige. Doch der Mann habe gerufen: „Mir doch egal“. Er habe den Schimpfenden, dessen Verhalten „natürlich gestört hat“, aber nicht weiter beachtet. Eine Anwohnerin war auf den pöbelnden Mann aufmerksam geworden und hatte die Polizei alarmiert.
Angriffe gegen Rettungskräfte und Polizisten sorgen immer wieder für Aufsehen und Fassungslosigkeit. „Täglich wird in Berlin mindestens ein Rettungsfahrzeug behindert oder attackiert“, sagte ein 29 Jahre alter Feuerwehrbeamter am Rande des Prozesses. „Es ist ein gesellschaftliches Problem, jeder ist sich selbst der Nächste.“ Es waren gleich drei Fälle von Attacken gegen Rettungskräfte, die heute vor Strafgerichten in Berlin verhandelt wurden.
Parallel zu diesem Prozess ging es vor Gericht um einen 38-Jährigen, der im Januar 2018 im Stadtteil Kreuzberg einen Rettungswagen und dann auch Sanitäter mit Böllern beworfen haben soll. Weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen war, erließ das Gericht einen Haftbefehl. In einem weiteren Verfahren wurde gegen eine 35-Jährige verhandelt. Sie soll mit einem Kartoffelschäler in Richtung eines Sanitäters gestochen haben. Sie berief sich heute vor Gericht auf fehlende Erinnerung.
Der 23-Jährige, der vor der Kita ausgeflippt war, zeigte sich dagegen reumütig. Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte er über seinen Verteidiger. Vor Ort habe er „nicht wahrgenommen, worum es geht“ und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen. An jenem Morgen habe er unter Zahnschmerzen gelitten und sei spät dran gewesen. Sein Verhalten sei dumm gewesen. „Die Feuerwehr macht so einen Einsatz nicht zum Spaß.“ Er sei sehr froh, dass der Junge gerettet werden konnte. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses eine Summe von 2.000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt.
Das Gericht sprach den 23-Jährigen, der in einem Imbiss arbeitet, der Behinderung von hilfeleistenden Personen und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Es erging eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Unter Einbeziehung von zwei früheren Verurteilungen bildete das Gericht allerdings eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung gegen den Angeklagten. Die Staatsanwältin hatte für das Stören der Retter eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa/aerzteblatt.de

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