Politik
Digitale Transformation in der privaten Krankenversicherung
Mittwoch, 29. August 2018
Berlin – Das Thema Digitalisierung treibt nicht nur die Krankenkassen, sondern zunehmend auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) um. Das wurde bei der Euroforum-Konferenz PKV aktuell & digital in Berlin deutlich, die sich gestern unter dem Motto „PKV neu denken“ mit Digitalisierungsstrategien in der Branche befasste.
„Die Digitalisierung gibt den Versicherungen die Möglichkeit, anders zu Kunden in Beziehung zu treten als früher“, betonte der Vorstandsvorsitzende der DKV, Clemens Muth. Digitalisierung und Vernetzung erleichterten die Kommunikation und Interaktion über räumliche Distanzen hinweg. E-Health sei weltweit der entscheidende Trend im Gesundheitswesen, dennoch seien lokale Lösungen notwendig, meinte Muth, dessen Unternehmen zur international agierenden ERGO Group gehört.
E-Rezept ist Standard in Skandinavien
Zu den Erfahrungen der Aktivitäten der Gruppe im Ausland zählt ihm zufolge, dass in Schweden und Norwegen die ärztliche Terminvereinbarung überwiegend nur noch online stattfindet. Ebenso sind telefonische Sofortberatung oder elektronische Rezepte (E-Rezepte) in Skandinavien bereits etabliert.
„Was wir hier als Innovation lang und breit diskutieren, ist in andern Ländern bereits Standard“, so Muth. In Spanien sei der „digital doctor“ etabliert, den die Kunden für eine Erstberatung und Onlineanamnese nutzen könnten und der es erleichtere, die Patienten zielgerichtet im Hinblick auf eine fachärztliche Behandlung zu steuern.
In Deutschland hat die DKV die ersten Schritte des digitalen Austausches laut Muth inzwischen absolviert. Beispiele für diese Phase sind der Bereich des Online Sale, eine Arztsuche, Arzneimittelvergleiche, das Kundenportal „Meine Versicherung“, die E-Rechnungseinreichung und der Online-Tarifcheck, der insbesondere auch den internen Tarifwechsel erleichtert.
In der Experimentierphase
Inzwischen befindet sich die DKV in einer darüber hinausgehenden Lern- und Experimentierphase: So gebe es beispielsweise eine DKV-Gesundheitsberatung über Livechat und -video, um den Versicherten Soforthilfe und Arztberatung anzubieten, denn „das trifft den Nerv unserer Kunden“, meinte Muth.
Eine Kundenbefragung hat ihm zufolge ergeben, dass 39 Prozent der Stichprobe „auf jeden Fall“ eine Online-Videosprechstunde nutzen wollen, nur sechs Prozent wollen dies „auf keinen Fall“. Auf die Frage, was sie besonders an der Anwendung interessiere, nannten 99 Prozent der Befragten die Rezeptausstellung und 58 Prozent die Krankschreibung.
Ende 2017 hat die DKV zudem eine Gesundheits-App mit vollständiger Datenkontrolle der Versicherten eingeführt, berichtete Muth. Sie unterstützt unter anderem Dokumentensammlungen und Medikationspläne als Services für die Versicherten.
Weil Digitalisierung mit einem erheblichen Investitionsbedarf verbunden ist, ist es Muth zufolge umso wichtiger, dass die Unternehmen verstärkt zusammenarbeiten. „Die Digitalisierung wird dazu führen, dass es mehr Kooperationen in der Krankenversicherung geben wird – in der PKV, aber auch zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung“, prognostizierte der Experte.
Ein Beispiel dafür sei die elektronische Gesundheitsakte (eGA), weil diese die Möglichkeit der Interaktion zwischen verschiedenen Systemen vorsehen müsse. So beteiligt sich die DKV beispielsweise an dem eGA-Projekt, das IBM derzeit gemeinsam unter anderem mit der Techniker Krankenkasse durchführt.
Umfassendes Gesundheitsmanagement
„Die Veränderung der Versicherung durch Digitalisierung manifestiert sich am ehesten beim Gesundheitsmanagement“, meinte Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Die Versicherung werde zum „Begleiter bei der Customer Journey“, angefangen bei der Gesundheitsförderung/Prävention über die Diagnose und Therapie bis zur Nachsorge. Das erfordere ein ganzheitliches Denken, und „wenn man es gut machen will, benötigt man Daten“, betonte Schäfer. Nur dann sei es möglich, Krankheitsverläufe zu erkennen und, sofern vom Kunden gewünscht, vorab medizinische Risiken zu identifizieren.
Katharina Jünger, Geschäftsführerin der TeleClinic GmbH, berichtete von den Fortschritten in den Modellvorhaben zur ausschließlichen Fernbehandlung. Baden-Württemberg sei hier zwar Vorreiter, „aber de facto sind wir schon in vielen anderen Bundesländern unterwegs“, berichtete Jünger. Sie verwies darauf, dass der Deutsche Ärztetag im Mai in Erfurt die Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen hat und die einzelnen Bundesländer derzeit dabei sind, diesen Beschluss in ihren Berufsordnungen umzusetzen. „Wir sind überrascht, wie schnell das geht“, erklärte die Geschäftsführerin. Selbst in Bayern werde sich hier noch in diesem Jahr etwas bewegen.
In Baden-Württemberg erfolgte der Start der Online-Videosprechstunde über die Plattform der TeleClinic zusammen mit der Debeka und der Barmenia. Die Krankenversicherungen ARAG, Gothaer und Central sollen im Oktober folgen, weitere PKVen werden Anfang 2019 mit entsprechenden Angeboten beginnen, berichtete Jünger.
Darüber hinaus seien diese Unternehmen bereits auch in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen unterwegs. Die abschließende Fernbehandlung umfasst laut Jünger eine „echte Diagnose und Therapie“, die in der PKV regulär über die GOÄ abgerechnet werden könne. Zudem könnten E-Rezepte erstmalig rechtsgültig in der Fernbehandlung ausgestellt werden. Seit Januar sei diese Anwendung auf dem Markt und werde sehr gut von den Versicherten und den Ärzten angenommen. 7.000 von 21.000 niedergelassenen Apotheken sind an die Plattform der TeleClinic angebunden.
Die gemeinsam mit der ARAG entwickelte elektronische Facharztüberweisung laufe ebenfalls gut und werde inzwischen auch von weiteren PKV-Unternehmen genutzt. Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird bereits erprobt. Die Debeka will laut Jünger die Anwendung ab Oktober einsetzen – zunächst eingeschränkt mit einer eAU pro Quartal und einer Folge-eAU für maximal fünf Tage. Eine universitäre Evaluation soll bis Ende 2018 vorliegen.
Erste Auswertungen zur Videosprechstunde
Inzwischen hätten 16.000 Versicherte von der Onlinesprechstunde Gebrauch gemacht, berichtete Jünger. Davon waren 75 Prozent Männer, 65 Prozent davon zwischen 40 und 29 Jahre alt. Bei den Frauen waren 70 Prozent zwischen 30 und 49 Jahre alt. 40 Prozent der Nutzer haben den Dienst am Wochenende genutzt. „Das sind in der Regel diejenigen, die sonst in die Notaufnahme gegangen wären“, meinte Jünger. In der Woche wurden die höchsten Nutzungsraten in der Mittagszeit sowie nach 18 Uhr verzeichnet.
Bei den Fachrichtungen lagen Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendmedizin vor Dermatologie, Orthopädie/Unfallchirurgie (insbesondere für Zweitmeinungen) und Urologie. Bei den E-Überweisungen waren Orthopädie/Unfallchirurgie im Ranking vorne, gefolgt von HNO und Urologie. Elektronische Rezepte wurden insbesondere für Heuschnupfen und Bluthochdruck ausgestellt. 50 Prozent der Versicherten konnten final telemedizinisch behandelt werden.
Überzeugungsarbeit nötig
Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, verwies auf die Herausforderungen, die mit der Onlinesprechstunde im GKV-Bereich verbunden sind. Hier sei noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. „Zum Teil formiert sich der Widerstand jetzt noch mehr“, weil deutlich sichtbar werde, dass die Entwicklung nicht zu stoppen sei. Der Deutsche Ärztetag habe sich mit dem Thema zwar grundsätzlich positiv befasst, aber gleichzeitig auch die innere Zerrissenheit widergespiegelt, als Folge davon, „dass keine Erfahrung mit der ausschließlichen Fernbehandlung in Deutschland vorhanden ist“, meinte Clever in der Podiumsdiskussion.
Das zeigten etwa das Verbot der eAU sowie die Diskussionen um das E-Rezept. Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots bedeute keinen Zwang für Arzt oder Patient, sondern es handele sich um eine zusätzliche Behandlungsform, die vor allem den jungen Ärzten künftig die Möglichkeit gebe, dieses Geschäftsfeld für sich zu sichern, hob der Kammerpräsident hervor.
Clever zufolge wird die Fernbehandlung daher auch beim nächsten Ärztetag wieder diskutiert werden, zumal sich – bedingt durch den Föderalismus – die Formulierungen in den rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern jeweils unterscheiden können. Dies zeigt ein Vergleich der bereits geänderten Berufsordnungen von Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein. © KBr/aerzteblatt.de

Wo bleibt der Vorteil für die Ärzteschaft?
Wie in dem Artikel geschrieben, es bedarf erheblicher Investitionen, um auf dem Gebiet der Digitalisierung voran zu kommen. Um zu investieren, braucht man Geld. Ein Unternehmer investiert immer dann, wenn er für sich "unterm Strich" bei der Bilanz von Kosten (Investitionen, Unterhalt, ....) und Nutzen (bessere Diagnostik, Zeitersparnis, verlässlichere Ergebnisse, ...) einen Vorteil sieht.
Davon ist derzeit bei den niedergelassenen Ärzten im Regelfall nicht die Rede. Vorteile haben Kassen und Versicherungen sowie die Lieferanten und Betreiber solcher Systeme. Möglicherweise haben auch Patienten einen Nutzengewinn bei zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen. Für das Gros der Niedergelassenen gilt, dass sie mit Digitalisierung keinen Nettonutzengewinn haben.
Konsequenterweise wehren sich die Niedergelassenen immer dann gegen Digitalisierung, wenn die Kosten dafür bei ihnen anfallen und den Nutzen andere haben. Erst wenn Digitalisierung für die Ärzte unterm Strich einen Benefit bringt, wird sich die Haltung der Niedergelassenen ändern.
Solange die Niedergelassenen die Verlierer einer zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen sind, werden sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Und sie tun gut daran, es genau so zu machen.

Wo bleibt der Vorteil für die Ärzteschaft?
Wie in dem Artikel geschrieben, es bedarf erheblicher Investitionen, um auf dem Gebiet der Digitalisierung voran zu kommen. Um zu investieren, braucht man Geld. Ein Unternehmer investiert immer dann, wenn er für sich "unterm Strich" bei der Bilanz von Kosten (Investitionen, Unterhalt, ....) und Nutzen (bessere Diagnostik, Zeitersparnis, verlässlichere Ergebnisse, ...) einen Vorteil sieht.
Davon ist derzeit bei den niedergelassenen Ärzten im Regelfall nicht die Rede. Vorteile haben Kassen und Versicherungen sowie die Lieferanten und Betreiber solcher Systeme. Möglicherweise haben auch Patienten einen Nutzengewinn bei zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen. Für das Gros der Niedergelassenen gilt, dass sie mit Digitalisierung keinen Nettonutzengewinn haben.
Konsequenterweise wehren sich die Niedergelassenen immer dann gegen Digitalisierung, wenn die Kosten dafür bei ihnen anfallen und den Nutzen andere haben. Erst wenn Digitalisierung für die Ärzte unterm Strich einen Benefit bringt, wird sich die Haltung der Niedergelassenen ändern.
Solange die Niedergelassenen die Verlierer einer zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen sind, werden sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Und sie tun gut daran, es genau so zu machen.

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