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Berufungsprozess um Werbung für Schwangerschafts­abbruch im Oktober

Freitag, 31. August 2018

schwangerschaftsabbruch-werbeverbot_dpa

Gießen – Der Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche findet am 12. Oktober statt. Das teilte das Landgericht Gießen heute mit.

Die Verhandlung war ursprünglich für den 6. September geplant, das Gericht hatte den Termin aber aufgehoben. Es müssten sicherheitsrelevante und „eilige Haftsachen“ vorrangig verhandelt werden, hieß es. Hänel hatte zur Terminverschiebung getwittert, dass der vorgesehene Situngsraum wegen des hohen öffentlichen Interesses zu klein gewesen wäre.

Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibung als Leistung angeboten haben soll. Der Fall hatte hitzige Debatten um Änderungen des Abtreibungsrechts ausgelöst. Das Amtsgericht Kassel hat es derzeit mit einem ähnlichen Verfahren zu tun, angeklagt sind dort zwei Frauenärztinnen. © dpa/aerzteblatt.de

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