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KV Rheinland Pfalz betreibt Allgemeinarztpraxis auf Mainzer Uniklinikgelände

Freitag, 7. September 2018

Universitätsklinik Mainz /dpa

Mainz – Auf dem Gelände der Universitätsklinik in Mainz soll im ersten Quartal des nächsten Jahres eine allgemeinärztliche Praxis eröffnen – und zwar als Eigenbetrieb der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland Pfalz (KV RLP). KV und Universitätsleitung haben dazu heute einen Kooperationsvertrag unterschrieben.

Die Praxis soll räumlich unmittelbar an die Notfallambulanz der Uniklinik angegliedert werden und einen gemeinsamen Empfang erhalten. Dort sollen zu Fuß ankommende Patienten im Rahmen einer Triage entsprechend ihres Beschwerdebildes entweder in die klinikeigene Notfallambulanz oder in die KV-Praxis weitergeleitet werden. Anders als normale KV-Bereitschaftsdienstpraxen, die außerhalb der ortsüblichen Sprechstunden niedergelassener Ärzte tätig werden, soll diese Praxis montags bis samstags ganztägig bis jeweils 20 Uhr geöffnet sein.

Die KV-eigene Praxis soll zwar das Leistungsspektrum einer Allgemeinarztpraxis abbilden, jedoch wird es dort weder Wiedereinbestellungen noch Behandlungen von chronisch Kranken geben. Auch ist vorgesehen, Patienten mit keinem unmittelbaren Behandlungsbedarf auf Haus- und Fachärzte in der Stadt Mainz oder im Umland zu verweisen. Betriebs- und Personalkosten für die anzustellenden Ärzte und Praxismitarbeiter werden von der KV RLP übernommen.

In der Mainzer KV-Zentrale rechnet man fest damit, dass der Betrieb dieser Modellpraxis defizitär sein wird. Die Krankenkassen haben nach Angaben von KV-Vizechef Andreas Bartels jedoch zugesagt, sich während der Modellphase finanziell an den Kosten zu beteiligen. Hintergrund dieses zunächst auf vier Jahre angelegten Projekts ist – wie überall – die Überlastung der Notfallambulanz in der Uniklinik durch Patienten mit Bagatellerkrankungen.

Für ihr Vorhaben müssen die Mainzer den Umweg eines Modellprojekts nach Paragraf 63 SGB V nehmen, weil den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst der Betrieb von Arztpraxen während der normalen Praxissprechzeiten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen derzeit nur in statistisch unterversorgten Gebieten möglich ist. © litt/aerzteblatt.de

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