Ärzteschaft
Hausärzte uneins über Quereinstiegskonzept für Allgemeinmedizin in Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 6. September 2018
Berlin/Düsseldorf – Das Konzept der Landesregierung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin in Nordrhein-Westfalen (NRW) sorgt weiter für Diskussionen. Hatte der Landesverband Nordrhein des Deutschen Hausärzteverbands (DHÄV) das Konzept gestern begrüßt, meldet sich heute die Bundesebene zu Wort – und übt deutliche Kritik.
„Die konkrete Umsetzung, die in NRW nun beschlossen wurde, geht in die völlig falsche Richtung“, sagte der DHÄV-Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Das Ministerium sei von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) „offensichtlich schlecht beraten“ worden, meinte er weiter.
Das Anfang der Woche in Düsseldorf vorgestellte Programm richtet sich vor allem an Allgemeininternisten, aber auch an Fachärzte für Anästhesiologie und Chirurgie. Es sieht für Quereinsteiger in die Hausarztmedizin künftig ein bis zwei Jahre lang eine finanzielle Förderung von bis zu 9.000 Euro pro Monat vor.
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen finanzieren dies je zur Hälfte. Profitieren von dem Programm sollen zunächst kleinere Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohnern. Mit der Förderung sollen insbesondere die finanziellen Einbußen ausgeglichen werden, die ein solcher Quereinstieg in der Regel während der Weiterbildungs- oder Erfahrungszeit gegenüber der Tätigkeit im Krankenhaus zur Folge hat.
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Das Vorhaben hat scharfe Kritik des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hervorgerufen, weil damit Ärzte abgeworben würden, welche die Kliniken dringend benötigten. Lob kam hingegen vom Hausärzteverband Nordrhein. Die Vereinbarung des Ministeriums, der KVen, den Ärztekammern sowie den Krankenkassen in NRW sichere den qualifizierten Quereinstieg von Fachärzten in die Allgemeinmedizin, stellte der Landesverband gestern fest.
Genau dieser Aussage widerspricht jetzt der Bundesverband: „Wir lehnen es entschieden ab, wenn die hohen Qualitätsstandards in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung herabgesetzt werden. Genau dies sieht das NRW-Konzept aber vor“, sagte Weigeldt. Denn laut Konzept sollen künftig Ärzte, die bisher ausschließlich im Krankenhaus tätig waren, nach nur zwölf Monaten in der ambulanten Weiterbildung den Facharzt für Allgemeinmedizin erwerben und hausärztlich tätig sein können.
„Junge Kollegen in der regulären Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sind verpflichtet, mindestens 24 Monate in einer hausärztlichen Weiterbildungspraxis zu absolvieren“, erinnerte Weigeldt. Der Titel des Facharztes für Allgemeinmedizin könne nicht „im Schnellverfahren vergeben werden“, forderte Weigeldt. © hil/aerzteblatt.de

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