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Politik

Bundessozial­ministerium prüft bayerisches Landespflegegeld

Donnerstag, 6. September 2018

/Marco2811, stockadobecom

München/Berlin – Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. „Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft“, sagte ein Sprecher des Ministeriums heute in Berlin. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Es geht um die Frage, ob die 1.000 Euro Landespflegegeld in Bayern jährlich auf Sozialleistungen angerechnet werden. Schon beim Familiengeld ist das Bundessozialministerium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen – in diesem Fall also etwa die Hartz-IV-Leistung um 250 Euro gekürzt werden muss. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht gilt. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die Anrechnung unnötig.

Beim Landespflegegeld wären Empfänger von Grundsicherung im Alter betroffen sowie ebenfalls Empfänger von „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (Hartz IV). Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger unter den Antragstellern dürfte sich allerdings in Grenzen halten, weil sie in der Regel zu jung sind, um pflegebedürftig zu sein.

Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium soll das Landespflegegeld allen Pflegebedürftigen ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher hätten 230.000 Menschen das Landespflegegeld beantragt. Wie viele davon Sozialleistungen beziehen, sei nicht bekannt. Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) betonte, das Landespflegegeld solle vor allem nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege angerechnet werden. © dpa/aerzteblatt.de

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