Politik
Neues Rettungsdienstgesetz in Hessen verabschiedet
Mittwoch, 12. September 2018
Wiesbaden – Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz soll die Zahl der Fehleinsätze in Hessen verringert werden. Nach dem gestern im Wiesbadener Landtag verabschiedeten Gesetz können die Verantwortlichen in der Leitstelle nun nach Rücksprache mit einem Arzt in nicht-dringenden Fällen entscheiden, dass ein Patient vom ärztlichen Bereitschaftsdienst oder einem Hausarzt untersucht werden kann und nicht zwingend in ein Krankenhaus transportiert werden muss.
Einsätze des Rettungsdienstes etwa bei Verdacht auf einen Herzinfarkt, Atemnot oder Ohmacht sollen von der Einschränkung nicht betroffen sein. Das bisherige Gesetz wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Die neue Regelung ist bis Ende 2026 befristet. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die SPD hatten dem Gesetzentwurf zugestimmt. FDP und Linke enthielten sich bei der Abstimmung im Parlament.
Für zwei weitere Gesetze, das neue Krankenhausgesetz sowie eine Reform, die das Ziel hat, die Situation behinderter Menschen zu verbessern, wurde eine dritte Lesung im Landtag beantragt beziehungsweise angesetzt.
© dpa/aerzteblatt.de

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