Politik
Studie: Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ASV vereinfachen
Dienstag, 18. September 2018
Berlin – Das Anzeigeverfahren, mit dem sich Teams zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) anmelden müssen, sollte vereinfacht werden. Das haben die Autoren der ASV-Studie gefordert, die die bbw-Hochschule in Berlin und der Bundesverband ASV vor Kurzem veröffentlicht haben. Das Verfahren sollte dabei zwischen den 17 erweiterten Landesausschüssen (ELAs) angeglichen werden, heißt es dort. Denn heute seien die Anforderungen in den verschiedenen Regionen des Landes sehr unterschiedlich. Zudem würden es die Studienautoren begrüßen, wenn für die ASV ein elektronisches Anzeigeverfahren ähnlich wie bei der Einkommensteuererklärung geschaffen würde.
Die ASV wurde im Januar 2012 eingeführt, um die Diagnostik und Therapie komplexer, schwer behandelbarer Krankheiten zu verbessern. Dafür sollte es niedergelassenen und Krankenhausärzten mit einer speziellen Qualifikation erleichtert werden zusammenzuarbeiten. Diese Qualifikation muss den ELAs angezeigt werden, denen Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaften angehören. Bislang können ASV-Teams zu elf Indikationen gegründet werden. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Aktuell gibt es 181 Teams in Deutschland, die meisten davon zur Behandlung gastrointestinaler Tumore (123).
Krankenhäuser dominieren ASV-Teams
„Die Analyse macht deutlich, dass die Umsetzung der ASV eher langsam vorangeht“, schreiben die Autoren der ASV-Studie. „Dennoch hat sich mittlerweile eine signifikante Anzahl an ASV-Teams gebildet, sodass durchaus vom Entstehen einer neuen Versorgungsstruktur gesprochen werden kann.“ Derzeit werde die ASV insbesondere bei der Indikation der gastrointestinalen Tumore und den Tumoren der Bauchhöhle von Krankenhäusern dominiert. „Dafür könnte das derzeit sehr aufwendige Anzeigeverfahren bei den ELA eine Erklärung sein, da Krankenhausstrukturen eher in der Lage sind, diese zu bewältigen“, heißt es in der Studie.
Heute können ASV-Teams nur gebildet werden, wenn sich die Teams entsprechend der Vorgaben des G-BA zusammensetzen. „Um die Bildung von ASV-Teams auch außerhalb der Ballungszentren zu fördern, wäre eine Eröffnung von Entscheidungsspielräumen für die ELA zu begrüßen“, schreiben die Autoren der ASV-Studie. So sollten insbesondere Ausnahmen bei der Teamzusammensetzung möglich sein, wenn bestimmte Fachgruppen in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden seien. © fos/aerzteblatt.de

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