Ärzteschaft
Scharfe Kritik der Internisten an Gesetzesvorhaben
Freitag, 14. September 2018
Berlin – Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat zum Auftakt seiner berufspolitischen Herbsttagung scharfe Kritik am geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geübt. „Wenn das Gesetz so wie im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen umgesetzt wird, dann wird die Struktur der ärztlichen Selbstverwaltung künftig Behördencharakter annehmen“, erklärte Hans-Friedrich Spies, Präsident des BDI, zum Auftakt. Er sieht auch die Gefahr, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu einer Art „staatlich gelenkte Sicherstellungsbehörde für die ambulante Versorgung“ werden könnte.
Spies forderte, dass die versprochenen zusätzlichen Vergütungen auch wirklich bei den Ärzten ankommen. Der Gesetzgeber müsse die notwenigen Budgetbereinigungen eindeutig vorgeben, so der Verband. „Derzeit werden Leistungen der Fachärzteschaft in Höhe von rund zwei Milliarden Euro nicht vergütet. Das ist der eigentliche Skandal“, sagte er.
Ärztlicher Nachwuchs nicht berücksichtigt
Der Eingriff in den Bundesmantelvertrag zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen stelle „erhebliche Eingriffe in die Autonomie der bewährten Selbstverwaltung“ dar, so Spies. Im aktuellen Gesetzesentwurf fehlt dem Verband einen Hinweis auf den ärztlichen Nachwuchs. „Wichtig wäre, sofort die Studienkapazitäten für Humanmedizin um mindestens zehn Prozent zu erhöhen“, so der BDI.
Auch bei der Struktur des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sieht der BDI deutlichen verbesserungsbedarf. So sei der Konflikt zwischen medizinischen Notwendigkeiten und der Ökonomie in Praxen aber vor allem in Klinken ein Dauerbrenner. „Viele Ärzte in der Klinik beklagen das aggressive Auftreten der MDK-Kollegen. Kollegialer Umgang zwischen den Ärzten, die für den MDK arbeiten und denen, die im Krankenhaus arbeiten, gibt es oft nicht“, beklagte Spies.
Daher schlägt der Verband vor, auch den MDK zu einer „Dreiseitigen-Organisation“ ähnlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss umzustrukturieren. Damit würde der MDK auch den Verdacht los, er sei an die ökonomischen Vorgaben der Krankenkassen gebunden. Die unabhängige Finanzierung könne mit einer neuen Struktur geregelt werden, so Spies.
Bei der Diskussion um künftige Struktur der Notfallversorgung warnt der BDI davor, bestehende und gut funktionierende regionale Konzepte zu zerstören. Diese dürften einer „ordnungspolitischen Einheitsstruktur nicht zum Opfer fallen“, so der Verband. Daher fordert der BDI: „Die Kostenträger müssen zum Vertragsabschluss entsprechender Versorgungsverträge unter Beteiligung von Kassenärztlichen Vereinigungen, Rettungsdienst und betroffenen Krankenhäusern verpflichtet werden.“ © bee/aerzteblatt.de

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