Politik
Elektronische Gesundheitskarte soll NFC-Technologie erhalten
Freitag, 14. September 2018
Berlin – Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, alle Versichertenkarten, die sie ab dem 1. Dezember 2019 ausgeben, mit einer kontaktlosen Schnittstelle auszustatten. Damit soll die NFC-Technik (Near Field Communication), die bereits bei vielen EC-Karten üblich ist, auch Einzug im deutschen Gesundheitswesen halten.
Dies geht aus einem heute veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle“ hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Diese Technologie soll durch dieses Gesetz auch für das Gesundheitswesen uns insbesondere für die elektronische Gesundheitskarte nutzbar gemacht werden, um den Versicherten beispielsweise die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten zu erleichtern“, heißt es in dem Entwurf.
Krankenkassen sind bereits jetzt verpflichtet, alle fünf Jahre die Gesundheitskarte routinemäßig auszutauschen. Im nächsten Austauschzyklus sollen dann nur noch Karten mit der neuen Technologie ausgegeben werden.
„Mithilfe der kontaktlosen Schnittstelle können die Versicherten in Zukunft die elektronische Gesundheitskarte mit einem mobilen Endgerät benutzten, ohne ein zusätzliches Kartenlesegerät verwenden zu müssen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Damit soll es auch möglich werden, Daten von einem mobilen Endgerät auf der Karte zu speichern.
„Weiterhin können sich die Versicherten gegenüber einer telemedizinischen Anwendung, einer Anwendung der Krankenkasse oder einer weiteren Anwendung der Telematikinfrastruktur leichter mit der elektronischen Gesundheitskarte authentifizieren“, heißt es darüber hinaus. Für Leistungserbringer gelte dies „perspektivisch“.
Denn auch von Ärzten soll diese Kontaktstelle als Zugriffsmöglichkeit genutzt werden können. Im Gesetz wird aber betont, dass die künftigen Karten auch weiterhin eine „kontaktbehaftete“ Schnittstelle benötigen, so lange vor allem bei Ärzten die Lesegeräte nur über kontaktbehaftete Schnittstellen funktionieren.
Die Kosten dafür berechnet das BMG pro Karte von 50 bis 90 Cent, eine Neuausgabe der Karte kostet pro Versicherten etwa drei bis fünf Euro. Insgesamt schätzt das BMG die Kosten für die kommenden fünf Jahre auf etwa 50 bis 60 Millionen Euro, die die Krankenkassen zahlen müssen. © bee/aerzteblatt.de

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