NewsPolitikGesundheits­ministerium: Blankoverordnung soll bis März 2020 kommen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Gesundheits­ministerium: Blankoverordnung soll bis März 2020 kommen

Dienstag, 18. September 2018

/tibanna79, stockadobecom

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will offenbar auch bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung ein Gesetzgebungsverfahren starten. Dazu gehört auch eine Neuordnung in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Nach einem Treffen der Heil- und Hilfsmittelerbringer in der vergangenen Woche hat das Ministerium heute ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Inzwischen ist es auch auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht.

Darin wird vor allem die Blankoverordnung auf den Weg gebracht: So sollen per Gesetz die Krankenkassen, der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) „im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)“ bis Ende März 2020 „die Indikationen vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heil­mittel­leistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt.“

Wirtschaftliche Verantwortung soll nicht bei den Ärzten liegen

Weiter schreibt das BMG: „Bei dieser Versorgungsform nehmen die Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels vor, die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungs­frequenz und Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.“ Damit die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit nicht bei den Vertragsärzten liegt, „haben GKV-SV und SHV in ihrer Vereinbarung auch die höhere Verantwortung der Heilmittelerbringer für die künftigen Mengenentwicklungen zu berücksichtigen.“ Die Auswirkung dieser Regelung sollen Krankenkassen und Heilmittelverbände evaluieren.

Ausbildung soll auf den Prüfstand

Überprüfen will das Ministerium auch die Ausbildungen in den Gesundheitsfach­berufen. „Die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungen“ müsse auf den Prüfstand, das Schulgeld müsse in einem „gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Konzept“ abgeschafft werden. Das BMG will gemeinsam mit den Ländern die Ausbildungen „neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept erarbeiten“. Dafür gibt es offenbar schon eine Projektgruppe im Ministerium. Diese soll bis Ende 2019 Eckpunkte für notwendige Gesetzesänderungen vorlegen.

In den Eckpunkten wird ebenso angekündigt, dass es künftig bundesweit gleiche Preise für gleiche Leistungen bei den Heilmittelerbringern geben soll. Dazu soll es ab dem 1. Januar 2020 Verhandlungen über Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem SHV geben. Auch soll ein Schiedsverfahren sowie regionale Abweichungen entwickelt werden. Zudem sollen die Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer geschaffen werden. Per Gesetz sollen die bisherigen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes verbindlich für alle gestaltet werden. Dabei geht es um Praxisausstattung, Anzahl der Präsenzstunden sowie die berufsrechtlichen Anforderungen.

Dem Eckpunktepapier zufolge bekommt auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusätzliche Aufgaben: In der Heilmittel-Richtlinie soll künftig vorgesehen werden, dass „digitale Anwendungen als Unterstützung, Ergänzung und Teilersatz der Therapie“ einsetzbar sind. Indikationen sowie Qualitätsanforderungen sollen die Gremien des G-BA erarbeiten.

Gestzespläne noch nicht deutlich

In welcher Art von Gesetz diese Eckpunkte und Pläne umgesetzt werden, macht das Papier noch nicht deutlich. Indirekt wird eine Novelle des Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom April 2017 angekündigt. Denn das Eckpunktepapier sieht auch vor, dass es angemessene Preise für Heilmittelleistungen geben muss, vor allem bei der wohnortnahen Versorgung.  Bei den künftigen Preisverhandlungen auf Bundesebene sollen die Interessen der Versorger vor Ort besser berücksichtig werden. Ab dem 1. Januar 2020 sollen „einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Vertragsregionen die Höchstpreise für Heilmittelleistungen“ vereinbart und damit vereinheitlicht werden.

Im Prozess der Novelle will das BMG sich auch einbringen – mit einem Dialog zwischen Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzteschaft, „um gemeinsam bis Mitte 2019 unnötige bürokratische Belastungen in der Heilmittelversorgung zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für ihren Abbau zu entwickeln.“ Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zum Bürokratieabbau „wird das Bundesministerium für Gesundheit anschließend zügig anstoßen“, heißt es. © bee/aerzteblatt.de

LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER