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Berlin: 1.000. Praxen an Telematik­infrastruktur angeschlossen – KV plädiert für Fristverlängerung

Mittwoch, 19. September 2018

/xiaoliangge, stockadobecom

Berlin – Von den insgesamt rund 6.500 Berliner Praxen sind mittlerweile rund 1.000 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis, wenn man bedenkt, unter welch schwierigen Umständen der Anschluss bisher nur möglich war“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Margret Stennes.

Das Interesse an einem zügigen TI-Anschluss und dem damit möglichen Zugang zu einer sektorübergreifenden Onlinekommunikation sei bei den Berliner nieder­gelassenen Ärzten und Psychotherapeuten durchweg groß, betonte sie. Allerdings seien die Praxen aktuell auf verschiedenen Baustellen stark gefordert. So sei neben der TI zum Beispiel die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung eine große Herausforderung.

Viele sind in der Warteschleife

Die KV-Chefin betonte, dass dennoch weitaus mehr Praxen an die TI angeschlossen sein könnten, wenn die benötigten Geräte rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätten. Viele Praxisinhaber hätten bereits ihre Praxisausweise beantragt und Vorkehrungen für einen zügigen TI-Anschluss getroffen, hingen aber aktuell in der Warteschleife der Anbieter. „Es ist seit Langem kein Geheimnis mehr, dass die Anbieter der Konnektoren Produktions- und Lieferschwierigkeiten haben, doch die Politik hat sich noch keinen Zentimeter weiter bewegt“, sagte sie.

Stennes appellierte an den Gesetzgeber, von den angekündigten Sanktionen ab dem 1. Januar 2019 Abstand zu nehmen und den Vertragsärzten und Vertragspsychothera­peuten ausreichend Zeit für ihren TI-Anschluss zu geben. „Die KV Berlin unterstützt daher aktiv die zur Fristverlängerung eingereichte Onlinepetition und hat alle in der Niederlassung tätigen Berliner Ärzte und Psychotherapeuten sowie von der TI tangierte Personenkreise aufgerufen, diese Petition zu unterzeichnen“, so die KV-Vorsitzende.

Eingereicht hatte die Petition beim Bundestag die Vorsitzende der Vertreterver­sammlung der KV Bayerns, Petra Reis-Berkowicz. Hintergrund ist das E-Health-Gesetz, das derzeit vorsieht, dass die Praxen der Niedergelassenen bis zum 31. Dezember 2018 an die TI-Infrastruktur angebunden sein müssen. Geschieht dies nicht, droht den Praxen ein Honorarabzug von einem Prozent. „Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, erklärte Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. 

Die Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach Paragraf 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxenanbindung an die Telematikinfrastruktur“ kann online oder per schriftlichem Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Ziel ist es, bis zum 10. Oktober 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Erst dann besteht die Möglichkeit, das Anliegen der Ärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen. © hil/aerzteblatt.de

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