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„Die Absenkung des Qualitätsniveaus in der Altenpflege wäre ein verheerendes Signal“

Donnerstag, 20. September 2018

Aachen – Am Freitag befasst sich der Bundesrat sowohl mit der Prüfungs- und Ausbildungs- als auch mit der Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufegesetz. Nach langen Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD hatte der Bundestag das Gesetz im vergangenen Juli beschlossen, mit dem die drei bislang getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt werden. Die Union hatte dabei durchgesetzt, dass sich die Auszubildenden im dritten Jahr auch für einen speziellen Abschluss als Alten- oder Kinderkrankenpfleger entscheiden können.

Jochen Vennekate ist Geschäftsführer der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe in Aachen und Vorstandsmitglied im Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) und im Deutschen Evangelischen Krankenhaus­verband (DEKV). Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt erläutert er seine Kritik an der Prüfungs- und der Ausbildungsverordnung und erklärt, was er sich am Freitag vom Bundesrat erhofft.  

Fünf Fragen an Jochen Vennekate, BLGS

DÄ: Herr Vennekate, worum geht es in der Ausbildungs- und in der Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufe­gesetz?
Jochen Vennekate: In der Ausbildungsverordnung sind die Inhalte und Kompetenzen der künftigen generalis­tischen Ausbildung festgelegt. Zum Beispiel, wie viele Stunden die Auszubildenden künftig in der stationären Akutpflege oder in der stationären Langzeitpflege absolvieren müssen. Die Vorgaben müssen nun noch von einer Fachkommission, von den Bundesländern und schließlich von den Pflegeschulen in Rahmen- und Lehrpläne umgewandelt werden – und zwar schnell. Denn schon ab dem Jahr 2020 sollen die Auszubildenden nach den neuen Inhalten unterrichtet werden. 

In der Finanzierungsverordnung wird geregelt, wie die Umstellung auf die generalistische Ausbildung finanziert werden soll. Da wird sich einiges ändern. Denn bislang wurden die drei Ausbildungsgänge nach unterschiedlichen, auch zwischen den Bundesländern stark variierenden Vorgaben bezahlt. Künftig wird es eine Umlage­finanzierung geben, aus der zum einen die Betriebskosten für die Pflegeschulen und zum anderen die Kosten für die sogenannte Praxisanleitung finanziert wird, also für die praktische Ausbildung in den verschiedenen Berufsfeldern. 

DÄ: Was kritisieren Sie an diesen beiden Verordnungen? 
Vennekate: Zunächst einmal: Ich bin ein großer Fan des Pflegeberufegesetzes – zumindest in seiner ursprünglich geplanten Form. Eigentlich sollten die drei bisherigen Ausbildungsgänge ja zu einer gemeinsamen dreijährigen Ausbildung zusammengeführt werden, um für ein modernes generalistisches Berufsprofil zu qualifizieren.  Das Ziel war – und ist – es, dadurch die Ausbildung attraktiver zu machen und so den Pflegemangel auch perspektivisch zu reduzieren, der ja schon heute sehr ausgeprägt ist. 

DÄ: Und was steht dem nun entgegen?
Vennekate: Zuerst wurde auf Druck der Union im Gesetzgebungsverfahren eine nur zweijährige gemeinsame Ausbildung durchgesetzt, nach der sich die Schüler im dritten Jahr neben dem generalistischen Abschluss noch im Bereich der Alten- und der Kinderkrankenpflege spezialisieren können. Und dann wurde das Ausbildungsniveau in der Altenpflege in diesem dritten Jahr auf Druck der Union und der Arbeitgeber massiv herabgesetzt. Das Argument dabei war: Wenn die Altenpflegeausbildung zu schwierig ist, werden Hauptschüler abgeschreckt.

Doch umgekehrt ist es richtig: Ist die Altenpflegeausbildung zu leicht und wird das Qualitätsniveau der qualifizierten Altenpflege in Richtung Assistenz herabgesenkt, werden die Abiturienten abgeschreckt, den Pflegeberuf zu ergreifen. Das ist ein viel größeres Problem. Schließlich gibt es in Deutschland deutlich mehr Abiturienten als Hauptschüler.

Und wenn einem jungen Menschen die dreijährige Altenpflege­ausbildung zu anspruchsvoll erscheint, kann er sich doch zunächst für eine Assistenten­ausbildung entscheiden – und sich später vielleicht noch weiterbilden. Diese Absenkung des Qualitätsniveaus in der Altenpflege wäre ein verheerendes Signal sowohl an die jungen Leute, die wir für die Pflege gewinnen wollen, als auch für die gesamte Bedeutung der Altenpflege in Deutschland.

DÄ: Und was kritisieren Sie an der Finanzierungsverordnung?
Vennekate: Zunächst einmal ist es gut, dass die Betriebsausgaben einheitlich aus dem Fonds bezahlt werden. Problematisch ist aber, dass die Investitions- und Mietkosten darin nicht enthalten sind. Diese müssen von den Bundesländern gezahlt werden. Und wir sehen im Krankenhausbereich ja, wozu das führt: Die Investitionskosten müssen die Träger der Pflegeschulen überwiegend selber tragen, weil die Länder sie nicht bezahlen. Die Politik will, dass wir mehr Fachkräfte in der Pflege ausbilden. Wir wollen das auch. Dafür müssen wir aber unsere Kapazitäten erweitern. Und das können wir nur, wenn uns die Kosten dafür ersetzt werden. Das große Ziel des Pflegeberufe­gesetzes, mehr Pflegekräfte auszubilden, gerät über die fehlende Länderfinanzierung in Gefahr. Denn wir können die Auszubildenden ja schließlich nicht auf der grünen Wiese unterrichten. 

Ein weiteres großes Problem ist die Anschubfinanzierung. Wir müssen jetzt beginnen, uns auf die neuen Inhalte der generalistischen Ausbildung einzustellen. Wir müssen die Lehrpläne ändern, unsere Lehrer schulen, neue Kooperationen mit den Trägern der praktischen Ausbildung suchen und neue Prüfungsverfahren entwickeln. Das ist ein großer Aufwand, den wir nicht einfach neben unserer eigentlichen Arbeit und aus Bordmitteln bestreiten können. Wir brauchen für diese Zeit eine Anschubfinanzierung. Doch die ist nicht vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen wird es gerade für manche kleine Pflegeschule schwierig werden, weiter zu bestehen. 

DÄ: Was fordern Sie vom Bundesrat?
Vennekate: Ich appelliere an den Bundesrat, dass er sich der Bedeutung dieser beiden Verordnungen für die künftige Qualität der Pflegeausbildung und für die Bekämpfung des Pflegemangels in Deutschland bewusst wird und sie nicht einfach durchwinkt. Ich appelliere an den Bundesrat, dass er aktiv wird, damit das eigentlich gute und notwendige Pflegeberufegesetz nicht durch schädliche Vorgaben in diesen beiden Verordnungen konterkariert wird. © fos/aerzteblatt.de

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