Politik
Neues Krankenhausgesetz in Sachsen-Anhalt setzt auf Zentrenbildung und Qualitätsvorgaben
Donnerstag, 20. September 2018
Magdeburg – Sachsen-Anhalt will den 48 Krankenhäusern des Bundeslandes künftig schärfere Qualitätsvorgaben machen. Einen entsprechenden Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz hat Sachsen-Anhalts Landesregierung um Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) jetzt beschlossen. Im Krankenhausgesetz wird verstärkt auf Kooperationen zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden.
„Schwerpunktbildung ist das zentrale Stichwort“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD), Krankenhausschließungen seien aber nicht geplant. Mit dem Gesetz werde die „qualitäts- und leistungsbasierte Planung“ weiterentwickelt, so die Ministerin. Konkret bedeutet das: Werden bestimmte Qualitätsstandards nicht eingehalten, kann das Sozialministerium den Versorgungsauftrag der betroffenen Klinik künftig einschränken oder ganz entziehen.
Beispiel Herzoperation: Diese Leistung soll ein Krankenhaus nur dann anbieten dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die nötigen Geräte zur Untersuchung bereitstehen, genügend erfahrene Ärzte und Pfleger vorhanden sind und das auch rund um die Uhr garantiert werden kann. Das Gesetz soll zudem bestimmte Fallzahlen vorgeben, die Kliniken erreichen müssen, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen. Um die Sanktionsmöglichkeiten sei bei den Beratungen zum Gesetz lange gerungen worden, betonte die Ministerin. Es sei jedoch wichtig, dass das Land diese Möglichkeit zur Kontrolle bekomme. Im Extremfall könne es eine Klinik aus dem Krankenhausplan herausnehmen. Die entsprechende Klinik erhielte dann kein Geld mehr vom Land und es wären keine Abrechnungen mit den Krankenkassen mehr möglich.
Die Krankenkasse Barmer begrüßte die neuen Regeln. Es sei richtig, dass das Land nun Qualitätskriterien vorschreibe, hieß es in einer Mitteilung. Die neuen Kontrollmöglichkeiten müssten aber auch angewandt werden. Die Schließung eines Krankenhauses könne nur das letzte Mittel sein. „Das Ministerium hat dafür Sorge zu tragen, dass so etwas gar nicht erst erforderlich wird“, hieß es aus der Kasse.
Die Landeskrankenhausgesellschaft wollte sich zu dem Gesetzentwurf auf Anfrage nicht äußern. © hil/afp/aerzteblatt.de

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