Ausland
Menschenrechtler fordern bessere Verbreitung der Gebärdensprache
Montag, 24. September 2018
New York – Menschenrechtler haben eine größere Verbreitung der Gebärdensprache weltweit gefordert. Damit könne das Recht gehörloser Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe sowie auf Bildung und öffentliche Dienstleistungen umgesetzt werden, erklärte Human Rights Watch am Sonntag zum ersten internationalen „Tag der Gebärdensprache“. Dass die Vereinten Nationen diesen Tag ausgerufen hätten, sei ein symbolischer Sieg für die Betroffenen und deren Interessensvertretungen.
„Das Recht von Gehörlosen auf Zugang zu Schulen, medizinischer Behandlung oder Gerichten hängt von ihrer Möglichkeit ab, ihre eigene Sprache zu benutzen“, sagte Lea Labaki von Human Rights Watch. „Weltweit marginalisiert der Mangel an Informationen in Gebärdensprache Gehörlose und behindert ihren Zugang zu Dienstleistungen.“
Gehörlose Kindern und Jugendlichen wird Ausbildung verweigert
Insbesondere lenkt die Organisation den Blick auf betroffene Kinder. „Weltweit wird gehörlosen Kindern und Jugendlichen oft eine Ausbildung verweigert, auch in Gebärdensprache“, beklagte Labaki. Es fehle an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften. „In vielen Fällen wissen die Eltern nicht, dass Ihre Kinder ein Recht haben, zur Schule zu gehen und dass Sie lernen können, wenn sie die richtige Unterstützung erhalten“, so die Menschenrechtlerin.
Weiter bemängelt Human Rights Watch fehlende Angebote der Gesundheitsversorgung in Gebärdensprache. Negative Erfahrungen Betroffener mit mitunter dramatischen Folgen seien aus Russland, Iran, Sambia und Uganda dokumentiert. Aus Indien seien Fälle bekannt, die belegten, dass besonders gehörlose Frauen der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt seien. Auch in der Justiz sei die feste Verankerung der Gebärdensprache erforderlich.
Human Rights Watch rief die politisch Verantwortlichen auf, zusammen mit Gehörlosen und ihren Interessensvertretern Abhilfe zu schaffen. Gerade in Zeiten weltweiter Konflikte und Fluchtbewegungen seien die Barrieren für gehörlose Menschen umso höher. © kna/aerzteblatt.de

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