Ärzteschaft
Augenärzte fordern Barrierefreiheit bei medizinischen Smartphone-Apps
Dienstag, 25. September 2018
Berlin – Medizinische Apps für das Smartphone müssen auch für sehbehinderte Menschen nutzbar sein. Das fordern die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.
„Patienten werden von der Digitalisierung profitieren, und zwar nicht nur durch Fortschritte in der Therapie, sondern ganz direkt“, erläuterte die DOG-Präsidentin Nicole Eter. Digitale Anwendungen könnten beispielsweise dafür sorgen, dass Patienten die Therapie besser verstünden oder an ihre Medikamenteneinnahme erinnert würden, so die Direktorin der Universitäts-Augenklinik Münster.
Diagnose-Apps in der Testphase
„Sie können in manchen Fällen auch die Anreise zum Augenspezialisten ersparen“, führte Eter aus. So seien die ersten Diagnose-Apps für den Heimgebrauch bereits in der Erprobung – zum Beispiel in Form einer Sehtest-App oder einer Augeninnendruck-Selbstmessung bei Grünem Star.
„Viele Augenpatienten sind aufgrund ihres Sehverlusts nur eingeschränkt mobil. Wenn ihnen durch digitale Anwendungen der oft lange Weg in die spezialisierten Zentren ab und zu erspart werden kann, hilft das“, betonte Klaus Hahn, Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Unabdingbar sei dafür jedoch, dass die Apps barrierefrei seien. Dazu gehörten gestalterische Parameter wie Schriftart, Farbe und Kontrast. Außerdem müsse der Nutzer die Möglichkeit haben, die Darstellung digitaler Informationen seinen individuellen Bedürfnissen anzupassen. Diese Flexibilität müsse schon bei der Konzeption und Programmierung der App berücksichtigt werden.
„Als Fachorganisation für das Sehen versteht die DOG, dass Menschen mit Seheinschränkungen am Rechner, Smartphone oder Tablet auf barrierefreie Gestaltung und Programmierung angewiesen sind. Die Augenheilkunde kann deshalb bei der Einbeziehung von Patienten in die Digitalisierung eine Vorreiterrolle übernehmen und für andere Fachrichtungen zum Vorbild werden“, betonte Eter. © hil/aerzteblatt.de

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