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Digitale Kommunikation: KV-Connect als Multitalent

Mittwoch, 26. September 2018

/escapejaja, stockadobecom

Düsseldorf/Berlin – Immer mehr Krankenhausärzte tauschen bereits untereinander und mit niedergelassenen Ärzten elektronische Arztbriefe und dazugehörige Befunde Ende-zu-Ende-verschlüsselt über den sicheren Kommunikationsdienst KV-Connect der KV Telematik GmbH (KVTG) aus. Der KV-Connect-Adapter für die elektronische Fallakte (eFA) ist eine weitere Anwendung im Rahmen von KV-Connect, die jetzt im Projekt I/E-Health NRW erprobt werden soll.

Ziel des Projekts ist es, über Krankenhaus­informa­tions­systeme, ein webbasiertes Portal und Praxisverwaltungssysteme (PVS) direkt auf die eFA zugreifen zu können. Der Adapter fungiert dabei als Transformations- und Verbindungsstück zwischen der elektronischen Fallakte, KV-Connect, also der Daten­autobahn im ambulanten Bereich, und dem PVS als Teilnehmersystem.

Lösung für die intersektorale Datenkommunikation

Die interoperable Lösung wird in vier Modellregionen (Düren/Aachen, Dortmund, Borken/Ahaus und Münster/Kreis Warendorf) erprobt. KV-Connect-Anwender können, sofern sie Projektteilnehmer und CGM- oder Duria-Kunden sind, ab Frühjahr 2019 den neuen Adapter nutzen. Der für KV-Connect spezifizierte „eAktenDienst“ ermöglicht als Schnittstelle die Aktenkommunikation zwischen dem EFA-Providersystem und dem PVS. Der Adapter nimmt die Nachrichten entgegen und transformiert sie in IHE-basierte Transaktionen, die dann auf dem EFA-Aktensystem ausgeführt werden. Im Gegenzug erzeugt der Adapter Nachrichten, die er an das PVS des Akten-Beteiligten zurücksendet.

„Auf diese Weise können alle gängigen Aufgaben auf dem Aktensystem direkt aus dem PVS ausgeführt werden, vom Anlegen einer Fallakte über das Einstellen von Doku­menten und das Ändern von Berechtigungen bis zum Lesen der Inhalte und Schließen der Fallakte“, erläutert Georg Diedrich, Digital Healthcare NRW und Geschäftsbereichs­leiter IT der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe. Ein Berechtigungs­management stellt sicher, dass nur berechtigte Ärzte auf die Fallakte eines Patienten zugreifen können.

Schnittstelle für Mobilgeräte

„Es freut uns, dass wir in dem Projekt einen Beitrag zur Verbesserung der inter­sektoralen Versorgung zwischen Krankenhäusern und Praxen leisten können", betont Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG. Das Unternehmen arbeitet darüber hinaus auch an einer KV-Connect-Schnittstelle für Mobilgeräte, die künftig auch im Kontext mit App-basierten elektronischen Gesundheitsakten, etwa für die sichere Übertragung von Nachrichten vom Arzt zum Patienten, genutzt werden kann.

Laut Fuhrmann hat die Schnittstelle ein Kommentierungsverfahren durchlaufen und ist final spezifiziert. Derzeit wird die Funktionalität noch entwickelt, sie kann aber bereits getestet werden. Noch im vierten Quartal können App-Hersteller und Softwarehäuser die Schnittstelle in ihre Angebote integrieren.

Bereits heute können laut Fuhrmann zudem alle Arztpraxen und Krankenhäuser, die den „eArztbrief“ via KV-Connect freigeschaltet haben, Daten an mobile Endgeräte von Kollegen, Mitarbeitern und Patienten senden. Hierfür muss die KV-Connect-Adresse des empfangenden Smartphones (diese bekommt der Nutzer von der jeweiligen App zugewiesen) als Empfänger eingegeben werden, und die vom Arzt ausgewählten Daten werden verschlüsselt versendet.

Keine neue Software notwendig

„Das bedeutet: Ärzte müssen ihren Arbeitsablauf nicht verändern und brauchen keine neue Software, alles funktioniert direkt im PVS via KV-Connect“, erläutert Fuhrmann. Sobald die erste App die KV-Connect-Mobile-Schnittstelle integriert hat, können Daten sicher ausgetauscht werden. KV-Connect ist in allen PVS integriert, und das Modul „eArztbrief“ ist ebenfalls in fast allen PVS verfügbar. Die Auditierungen der Softwarehäuser für die Schnittstelle durch die KVTG sollen noch im vierten Quartal starten.

„Wir freuen uns, wenn die Schnittstelle in möglichst viele sinnvolle Apps integriert wird. Mit KV-Connect Mobile ist es auch möglich, Daten an die mobilen Endgeräte von Pflegepersonal oder ärztlichen Kollegen zu schicken. Der Kreativität der App-Hersteller setzen wir keine Grenzen, wenn das Wohl von Patienten und die ärztliche Versorgung im Vordergrund stehen“, betont Fuhrmann. © KBr/aerzteblatt.de

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