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Politik

Kassen kritisieren Pläne zu Personaluntergrenzen in der Pflege

Donnerstag, 27. September 2018

/dpa

Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der Personalsituation in der Krankenhauspflege. Der aktuelle Gesetz­entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beziehe sich nur auf die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie, erklärte der stellver­tretende Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, heute in Berlin. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch Pflegepersonal­untergrenzen in allen Krankenhausabteilungen vor.

Derzeit setze der Gesetzgeber auf eine Kombination von Mindest-Pflegepersonal­vorgaben für ein gesamtes Krankenhaus und verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche, so von Stackelberg. Er kritisierte auch die vom Gesetz­entwurf vorgesehenen Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Vorgaben: „Der Vorschlag im Kabinettsentwurf, Krankenhäuser mit Abschlägen zu belegen, kann nur eine Zwischenlösung sein. Wenn nicht genügend Personal da ist, um eine sichere Patientenversorgung zu garantieren, muss das Krankenhaus aus Sicherheitsgründen die Patientenzahlen reduzieren, bis der Schlüssel wieder passt.“

Wie der Spitzenverband der Kassen weiter mitteilte, liegen jetzt Daten zur tatsäch­lichen Pflegepersonalausstattung in deutschen Kliniken vor. „Damit ist der Weg frei, um Pflegepersonaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen –Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie – festzulegen.“

Dem widersprach die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Verkündung der Kassen, es gebe eine neue Datenbasis und ein neues Gutachten für die Ableitung von Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus, ist eine Falschmeldung“, hieß es in Berlin. Es handele sich um eine schon länger laufende empirische Erhebung, die aber immer noch keine ausreichend repräsentativen Daten liefere.

Als „in höchstem Maße befremdlich und zugleich entlarvend“ bezeichnen die Krankenhäuser die Forderung der Kassen, dass Krankenhäuser Kranke abweisen sollen, wenn die Untergrenzen nicht eingehalten werden können. „Auch für Pflege­untergrenzen muss es Ausnahmen geben, die auf unerwartete Patientenzahlen genauso wie auf Personalausfälle Rücksicht nehmen“, hieß es. In der Realität werde jeder Patient im Notfall erwarten, dass das Krankenhaus ihn nicht abweist. „Das ist die Realität heute und wird sie auch in Zukunft sein.“

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warf Kassen und Kliniken unerträgliches Kräftemessen vor. „Hier wird mit knallharter Verbandspolitik auf Kosten der Patienten Angst geschürt.“ Es sei gut, dass Spahn mit seiner Verordnung dem Treiben der Selbstverwaltung ein Ende setze,

Zuvor hatten sich die Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband nicht auf einen Vorschlag für die Pflegepersonalausstattung in den Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie einigen können. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium bekanntgegeben, es werde die Untergrenzen per Rechtsverordnung für das Jahr 2019 festlegen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warf Kassen und Kliniken unerträgliches Kräftemessen vor. „Hier wird mit knallharter Verbandspolitik auf Kosten der Patienten Angst geschürt.“ Es sei gut, dass Spahn mit seiner Verordnung dem Treiben der Selbstverwaltung ein Ende setze, © dpa/aerzteblatt.de

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