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TSVG: KBV-Vertreter­versammlung gegen gesteuerte Zuweisung zu definierten Behandlungspfaden für psychisch Kranke

Montag, 1. Oktober 2018

/dpa

Berlin – Eine neue Regelung im aktuellen Kabinettsentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sorgte vor allem bei den Psychotherapeuten in der KBV-Vertreterversammlung (VV) am Freitag für großen Unmut und mündete in einer entsprechenden Resolution.

Der Gesetzgeber legt fest, dass die psychotherapeutische Behandlung künftig „im Rahmen einer gestuften und gesteuerten Versorgung“ erfolgen soll. Dies sei insbesondere erforderlich „zur Gewährleistung kürzerer und vor allem bedarfsgerechter Wartezeiten, und damit auch zur Verbesserung des Krankheitsverlaufs sowie zur Reduzierung der Folgekosten eines verzögerten Behandlungsbeginns“, heißt es in der Begründung zu Nr. 51 b (Paragraf 92 SGB V). Der Gemeinsame Bundes­ausschuss wird beauftragt, dieses gestufte Versorgungskonzept mit der Psychotherapie-Richtlinie auszugestalten.

Die KBV-VV forderte in einer Resolution, diese im Vergleich zum Referentenentwurf neue Regelung zu streichen. Sie sei in keiner Weise geeignet, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz zu verkürzen, heißt es darin. Und weiter: „Eine gesteuerte Zuweisung zu definierten Behandlungs­pfaden speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen stellt eine ungeheure Diskriminierung dar.“ Ihnen werde zugemutet, längere Versorgungswege zu beschreiten und sich mehreren Fachleuten zu offenbaren.

Ambulante psychotherapeutische Versorgung erst 2017 grundlegend reformiert

Die VV wies zudem darauf hin, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung erst zum 1. April 2017 grundlegend reformiert worden war. Mit der geänderten Psychotherapie-Richtlinie wurden unter anderem die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung eingeführt. Die Effekte dieser Maßnahmen sollten unbedingt abgewartet werden, „bevor sinnlose neue Reformen in Gang gesetzt werden“, betonte die KBV-VV.

Darüber hinaus werde die Kompetenz der ärztlichen und Psychologischen Psycho­therapeuten missachtet, indem hierarchische Zuweisungswege geschaffen und ihnen die Indikationsstellung entzogen werde. Die neue Regelung diene nicht den Interessen der Patienten, „sie soll Kosten senken“, heißt es in der Resolution.

No-Go Screeningstelle

„Eine Screeningstelle, die beurteilt, ob jemand wirklich krank ist, ist ein No-Go“, kritisierte der Psychotherapeut Bernhard Moors, Mitglied der VV, in der der Resolution vorausgehenden Diskussion. „Die neue Regelung hat uns kalt erwischt; sie war in keiner Weise mit dem Berufsstand abgestimmt“, ergänzte Gebhard Hentschel, ebenfalls Psychotherapeut.

„Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient seit dem 1. April 2017 einen schnellen ersten Beratungstermin und danach eine Behandlung, die sich nach dem Schweregrad seiner Erkrankung richtet“, schreibt auch der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dietrich Munz in einer Pressemitteilung. Bundesgesundheitsminister Spahn plane Reformen, die bereits seit eineinhalb Jahren Realität seien. © PB/aerzteblatt.de

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