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Psychothera­peutischer Facharztvertrag in Baden-Württemberg um Video-Fern­behandlung erweitert

Montag, 1. Oktober 2018

Online-Psychotherapie am Desktop /verbaska, stock.adobe.com
/verbaska, stock.adobe.com

Stuttgart – Die DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg haben ihren seit 2016 bestehenden psychotherapeutischen Facharztvertrag um die Möglichkeit zur Fernbehandlung erweitert.

„Durch die Einführung einer Video-Fernbehandlung ergeben sich neue Zugangs­möglichkeiten in die Psychotherapie, die einerseits die Versorgung in den Regionen mit einer niedrigen Arzt- und Psychotherapeutendichte verbessern. Andererseits wird dadurch eine flexible Behandlungsmöglichkeit geschaffen, was für die Patienten ein zusätzliches Serviceangebot bedeutet“, erklärte Werner Baumgärtner, Vorstands­vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.

„Die Video-Fernbehandlung bei Psychotherapie optimiert für unsere Versicherten in Baden-Württemberg die Versorgung und ist insbesondere in den Regionen mit einer nicht flächendeckenden Versorgungsstruktur ein großer Fortschritt“, sagte Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit.

Vergütung mit Strukturzuschlag

Video-Fernbehandlungen sind im gemeinsamen Vertrag für verschiedene Einzeltherapien möglich. Pro durchgeführter Sitzung via Fernbehandlung ist eine zusätzliche Vergütung in Höhe von vier Euro vorgesehen. Ab der fünften abgerechneten Fernbehandlungssitzung pro Quartal wird zusätzlich ein Strukturzuschlag mit 120 Euro vergütet.

Für die Software hat die Managementgesellschaft von MEDI Baden-Württemberg, die Mediverbund AG, mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) eine Kooperations­vereinbarung geschlossen. Mit welchem zertifizierten Videodienstanbieter die Ärzte und Psychotherapeuten einen Lizenzvertrag abschließen, steht ihnen laut MEDI aber grundsätzlich frei.

Die Mediverbund AG hat außerdem in einem Leitfaden die berufs- und sozialrecht­lichen Vorgaben für die Fernbehandlung zusammengefasst und stellt sie den Vertragsteilnehmern zur Verfügung.  

© hil/aerzteblatt.de

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