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Politik

Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel

Freitag, 5. Oktober 2018

/Schlierner, stockadobecom

Berlin – Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 3,7 Prozent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt haben.

Grund für die Steigerung sind vor allem Ausgaben für neue Arzneimittel, die beispielsweise in der Krebstherapie eingesetzt werden, wie die KBV mitteilte. Im Vergleich zu früher erfolge gerade die Behandlung von onkologischen Patienten vermehrt ambulant, was zu höheren Arzneimittelausgaben in den Praxen führe. Kostensteigernd wirke sich auch die Verordnungsfähigkeit von Cannabis aus.

„Mit der Erhöhung des Ausgabenvolumens ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, dass Patienten mit neuen Therapieoptionen, wie sie sich insbesondere in der Onkologie zeigen, sinnvoll versorgt werden können“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Gerade für schwer Kranke sei es wichtig, dass sie von Innovationen profitieren könnten.

Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Neben den auf Bundesebene unter anderem vereinbarten Anpassungsfaktoren wie Preisentwicklung und Einsatz innovativer Arzneimittel werden bei den Verhandlungen auf der regionalen Ebene weitere Faktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten berücksichtigt.

Auch bei den Heilmitteln gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 0,8 Prozentpunkte, die in erster Linie auf Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen zurückzuführen sind.

Die Vertragspartner gehen nach wie vor davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Diese wurden 2017 mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz eingeführt. Die Bewertung für 2019 soll aber durch die regionalen Verhandlungspartner erfolgen.

Wie im Arzneimittelbereich gilt im Heilmittelbereich, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten sowie die Veränderung der Heilmittelpreise. © EB/aerzteblatt.de

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