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Politik

115 Anträge auf Suizidbeihilfe bei Bundesinstitut

Freitag, 5. Oktober 2018

/photophonie, stockadobecom

Stuttgart – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang keinen Antrag auf Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung bewilligt. Wie die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten heute berichten, stellten insgesamt 115 Schwerkranke entsprechende Anträge; 61 seien abgelehnt worden, die übrigen seien noch nicht entschieden.

Hintergrund der Anträge ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017. Demnach darf der Staat in einem „extremen Einzelfall“ den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.

Ein von dem früheren Verfassungsrichter Udo di Fabio erstelltes Gutachten für das dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnete BfArM kam Anfang des Jahres dagegen zu dem Schluss, das Verwaltungsgerichtsurteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Bundesinstitut zuletzt angewiesen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht umzusetzen. © kna/may/aerzteblatt.de

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