Politik
Gesundheitsministerium verändert Detailvorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen
Montag, 8. Oktober 2018
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die ursprünglich vorgesehenen Pflegepersonaluntergrenzen für die Intensivmedizin, die Kardiologie, die Geriatrie und die Unfallchirurgie noch einmal modifiziert. Bislang sah die Rechtsverordnung des Ministeriums eine Unterscheidung zwischen Werktagen und Wochenenden beziehungsweise Feiertagen vor. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Die Untergrenzen sind für alle Tage bindend.
Für Intensivstationen gilt demnach ab 2019, dass in der Tagesschicht eine Pflegekraft höchstens 2,5 Patienten und in der Nachtschicht 3,5 Patienten betreuen darf. Ab 2021 soll es ein Verhältnis Patient zu Pflegekraft von 2:1 (Tag) und 3:1 (Nacht) geben. In der Geriatrie und Unfallchirurgie gilt ab 2019 ein Verhältnis von 10:1 (Tag) und 20:1 (Nacht) und in der Kardiologie von 12:1 (Tag) und 24:1 (Nacht).
Geregelt werden soll nun auch, dass überwiegend höher qualifizierte Fachkräfte präsent sein müssen. Der Anteil von Hilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte darf demnach in Intensivstationen maximal acht Prozent betragen. In Unfallchirurgie und Kardiologie dürfen es tagsüber höchstens 10 Prozent Hilfskräfte sein, nachts 15 Prozent – in der Geriatrie in der Tagschicht 20 Prozent und nachts 40 Prozent.
In der Verordnung sind auch Situationen aufgeführt, in denen die Mindestvorgaben unterschritten werden dürfen. Dies ist demnach der Fall „bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen“. Auch „bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder bei Großschadensereignissen“, ist ein Abweichen erlaubt.
„Ziel ist: Wer zu wenig Pflegekräfte für zu viele Patienten hat, muss Betten abbauen.“ Jens Spahn
„Ein Mangel an Pflegekräften gefährdet Patienten. Deswegen definieren wir für einzelne Stationen in den Krankenhäusern Personaluntergrenzen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Damit sich Krankenhäuser darauf einstellen könnten, führe man die Mindeststandards schrittweise, aber konsequent ein. „Ziel ist: Wer zu wenig Pflegekräfte für zu viele Patienten hat, muss Betten abbauen“, so Spahn.
Die Regelungen gelten so lange, bis sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf eigene Vorgaben einigen. Dies ist frühestens ab dem 1. Januar 2020 möglich. Eine zeitliche Befristung für diese Einigung ist nun nicht mehr vorgesehen.
Dafür werden beide Organisationen aufgefordert, „in den nächsten Wochen“ Sanktionen wie Vergütungsabschläge zu vereinbaren für die Krankenhäuser, die die Untergrenzen nicht einhalten. Zudem sollen sie Grenzwerte in den Bereichen Herzchirurgie und Neurologie festlegen. Gelingt das nicht, will das Ministerium auch dafür die Detailvorgaben machen.
Patientenschützer und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) befürworten die Pläne, fordern aber deutlich weitergehende Verbesserungen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einem „ersten Schritt“. Nötig sei aber eine Personalbemessung, die sich an Patientenbedürfnissen und der Pflegequalität orientiere - und dann auch für alle Stationen mit Pflegekräften gelte.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, mit den Untergrenzen könne sich zumindest in diesen Bereichen keine Klinik mehr vor Mindeststandards drücken. Sie dienten aber nur dazu, Patientengefährdung zu vermeiden, und seien bestenfalls mit einer Schulnote vier zu vergleichen. „Gerade noch versetzt, aber alles andere als gut“, sagte GKV-Sprecher Florian Lanz. Ziel müsse es sein, dass Kliniken für ausreichend Personal am Krankenbett sorgen.
Die Krankenhäuser sehen sich in ihrer bisherigen Kritik bestätigt. „Ein maßgeblicher Grund für das Scheitern der Verhandlungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem GKV-Spitzenverband waren die viel zu hohen Normsetzungen in der Intensivmedizin (2:1)“, sagte Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die nunmehr in der Verordnung vorgesehenen Werte von 2,5 zu 1 unterstreichten die berechtigte Kritik der Krankenhäuser an dem vormaligen Verhandlungsstand.
Krankenhausgesellschaft kritisiert mangelnde Flexibilität
Unzureichend sind aus Sicht von Baum weiterhin die Regelungen zu den Ausnahmefällen. Schon größere Unfälle könnten dazu führen, dass Kliniken Patienten abweisen müssten, um die Untergrenzen einzuhalten. „In Zeiten anerkannter Personalknappheit in der Pflege brauchen die Krankenhäuser größere Flexibilität“, sagte Baum.
Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, kritisierte, dass die Verordnung nur einzelne Krankenhausbereiche umfasst. Dies könne letztlich den Pflegekräften schaden, „wenn nun Personal aus Stationen ohne definierte Untergrenzen abgezogen wird“. Nötig sei „eine vernünftige, wissenschaftlich-fundierte Personalbemessung für alle Pflegebereiche, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert“, erklärte Schulz-Asche in Berlin.
Auch für Linksfraktionschef Dietmar Bartsch ist Spahns Vorgehen „viel zu zaghaft“. Die Pflege müsse „der Profitlogik der Gesundheitsindustrie radikal entzogen und als öffentliche Daseinsvorsorge gesetzlich geschützt werden“, erklärte Bartsch. © may/fos/afp/dpa/aerzteblatt.de

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