Vermischtes
Rehabilitierung und Entschädigung: Ärzte können Homosexuellen Zugang zur Beratung vereinfachen
Dienstag, 9. Oktober 2018
Berlin – Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat auf die wichtige Bedeutung von Ärzten bei der Beratung von Menschen hingewiesen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren und jetzt Entschädigungsansprüche haben.
Wie BISS mitteilte, haben sich im vergangenen Jahr mehrere Anspruchsberechtigte gemeldet, die über ihre Hausärzte von der Möglichkeit erfahren haben, rehabilitiert und entschädigt zu werden. Die niedergelassenen Ärzte seien wichtige Multiplikatoren, um denjenigen Menschen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen, die vielleicht noch nicht wüssten, was ihnen zusteht, oder die sich nicht zutrauten, die erforderlichen Schritte zu gehen, heißt es von BISS.
Die Beratungsstelle betonte, dass Ärzte Informationsmaterial über die Abläufe des Rehabilitierungs- und Entschädigungsverfahrens – auch zur Auslage im Ihrem Wartezimmer – bestellen können (BISS-Telefon: 0800-175-2017).
Seit Juli 2017 gilt das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ (StrRehaHomG). Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR nach den Paragrafen 175/175a StGB und 151 StGB-DDR verurteilt wurden, sind dadurch automatisch rehabilitiert und können eine Entschädigung beantragen.
BISS wird durch Bundesmittel finanziert und arbeitet mit dem für die Bewilligung und Auszahlung der Entschädigungsansprüche zuständigen Bundesamt für Justiz zusammen. © may/EB/aerzteblatt.de
