Politik
Trotz grundsätzlicher Zustimmung viel Detailkritik am geplanten Pflegestärkungsgesetz
Dienstag, 9. Oktober 2018
Berlin – Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeverbände stimmen dem geplanten Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung im Grundsatz zu. Vor der morgigen Anhörung des Gesetzesentwurfes im Gesundheitsausschuss des Bundestages gibt es aber Kritik an der Ausgestaltung, wie Stellungnahmen von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen zeigen.
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat die durch die Ärzteschaft wiederholt vorgetragenen Forderungen nach einer deutlichen Verbesserung der Personalsituation in den Kliniken aufgegriffen und eine Trendwende in Richtung einer deutlich verbesserten Personalrefinanzierung eingeleitet“, lobt die BÄK den Ansatz des Gesetzentwurfes.
Geplante Reform muss für alle Gesundheitsberufe gelten
Die Ärzteschaft habe sich wiederholt für das Primat der Medizin gegenüber einer „Dominanz der Ökonomie und der Wirtschaftlichkeit um jeden Preis“ eingesetzt. „Mit dem jetzt geplanten Schritt besteht eine große Chance, die notwendige Systemkorrektur der Finanzierungssystematik und somit eine deutliche Reduktion von Fehlanreizen einleiten zu können“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Dies könne aber nur gelingen, wenn die geplante Reform nicht nur für die Pflege, sondern für alle Gesundheitsberufe gelten würde, betont die BÄK.
Sie fordert außerdem, den Krankenhausstrukturfonds um 500 Millionen Euro aufzustocken und den Pflegezuschlag für die Krankenhäuser zu erhalten. „Da der Pflegezuschlag den Krankenhäusern nicht zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden war und zudem dauerhaft vorgesehen war, bestünde nunmehr die Gefahr von Finanzierungslücken“, warnt die BÄK.
Finanzierung des Krankenhauspersonals muss abgesichert sein
Die ersatzlose Streichung dieses Pflegezuschlages ist auch der Hauptkritikpunkt der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Den Kliniken diese 500 Millionen Euro zu entziehen, sei „völlig inakzeptabel“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Auch er fordert, die Neuordnung nicht nur auf die Pflege zu beschränken. „Die Finanzierung des gesamten Personals eines Krankenhauses muss besser abgesichert werden“, betonte Baum. Dennoch bescheinigt auch die DKG dem Gesetzentwurf „eine grundsätzlich positive konzeptionelle Ausrichtung“.
Ärztliche Betreuung von Heimpatienten verbessern
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt bei ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Blick. „Im Rahmen der extrabudgetären Vergütung ist ein erheblicher Anstieg der ärztlichen Pflegeeinrichtungsbesuche zu verzeichnen, das Potenzial ist jedoch noch nicht im gewünschten Rahmen ausgeschöpft“, heißt es in der Stellungnahme. Die KBV fordert daher, die Rahmenbedingung für die ärztliche Betreuung von Heimpatienten weiter zu verbessern.
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„Von weitergehender und wesentlicher Bedeutung ist das Angehen ursächlicher, struktureller Probleme. Hierzu gehört die Erleichterung des Krankentransportes in Arztpraxen genau so wie die bessere Verzahnung der Errichtung von Pflegeeinrichtungen mit der ärztlichen Versorgung und schließlich auch die dauerhafte extrabudgetäre Vergütung spezifischer Leistungen“, so die KBV.
Der Deutsche Hebammenverband fordert vor der Anhörung, dass die vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege im Krankenhaus auch auf die Geburtshilfe übertragen werden. Wie in der Pflege sollte künftig jede zusätzliche Hebammenstelle, jede Aufstockung auf Vollzeit sowie jede Tarifsteigerung vollständig refinanziert werden. „Wir benötigen eine gute und sichere Geburtshilfe für Mutter und Kind und bessere Arbeitsbedingungen für Hebammen in den Klinken“, sagte Susanne Steppat, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes.
Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig
Auch der Bundesrat hat sich für zahlreiche Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausgesprochen. Die meisten Vorschläge werden von der Regierung aber abgelehnt, in einigen Fällen wird eine Prüfung zugesagt, wie die Unterrichtung der Bundesregierung zeigt. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Der Bundesrat will unter anderem, dass an dem Pflegezuschlag für Krankenhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr festgehalten wird. Derzeit ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2020 zu streichen. Die Länderkammer befürchtet, in der Folge könnten ungewollte Finanzierungslücken entstehen, die in anderen Bereichen der Krankenhäuser die Personallage beeinträchtigen. Die Bundesregierung will nun prüfen, ob neben der Einführung des Pflegebudgets auf den Wegfall des Pflegezuschlags verzichtet werden kann.
Es soll auch geprüft werden, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenbetreuung bei Geburten im Krankenhaus gefördert werden können. Zudem wird überpprüft, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte in Rehabilitationseinrichtungen sowie der Einrichtungen selbst erforderlich sind.
Bei weiteren zu prüfenden Änderungen geht es unter anderem um Regelungen im Zusammenhang mit dem fortgeführten Krankenhausstrukturfonds, die Kontrolle intensivpflegerischer Leistungen, die bessere Vergütung ambulanter Pflegedienste sowie bestehende pflegeentlastende Maßnahmen, die im Pflegebudget erhöhend berücksichtigt werden sollen.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes am 1. August beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will damit die Finanzierung von Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbessern und so die Grundlage für die Einstellung neuer Pflegekräfte schaffen. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem die vollständige Finanzierung neuer Pflegekräfte im Krankenhaus und eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege. © hil/hib/aerzteblatt.de

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