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Politik

Bayern stellt Weichen für Reform der Pflegeausbildung

Dienstag, 9. Oktober 2018

/dpa

München – Auch Bayern reformiert die Pflegeausbildung. Die Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml /CSU) hat dazu jetzt einen Vertrag mit der neuen „Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH“ unterzeichnet, um die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung ab dem Jahr 2020 durch einen umlagefinanzierten Ausgleichsfonds sicherzustellen. „Es ist klar, dass wir mehr Fachkräfte im Pflegebereich brauchen. Deshalb müssen die Pflegeberufe attraktiver werden – und genau das gelingt durch die geplanten Verbesserungen“, sagte Huml.

Neben der generalistischen Pflegeausbildung sieht die Reform auch eine höhere Ausbildungsvergütung, eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Ausbildungsbetrieb vor. 

Durch die Einführung eines umlagefinanzierten Ausgleichsfonds wird die Finanzierung der Ausbildung völlig neu geregelt. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, die Pflegeversicherungen und das Land Bayern zahlen in den Ausgleichsfonds ein, aus dem die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen sogenannte Ausgleichszuweisungen erhalten.

Künftig leisten also alle Akteure, die von der Ausbildung profitieren, einen finanziellen Beitrag dazu – auch diejenigen Einrichtungen, die nicht selbst ausbilden. „Durch die Beleihung der fondsverwaltenden Stelle sind die Voraussetzungen für die Finanzierung der neuen Pflegeberufeausbildung in Bayern geschaffen. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Pflegeberufereform getan“, sagte Huml. Die neue Finanzierung soll ab dem Jahr 2020 greifen.

Ende Juni hatte der Bundestag die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ verabschiedet. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die drei bislang getrennten Ausbildungswege zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege komplett zu einer dreijährigen genera­listischen Ausbildung zusammenfassen. Gegen dieses Modell gab es allerdings erheblichen Widerstand.

Der gefundene Kompromiss lässt sich als Zwei-plus-eins-Modell charakterisieren: Nach dem künftigen „Pflegeberufegesetz“ sollen alle Bewerber mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können die Auszubildenden entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. © hil/aerzteblatt.de

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