Politik
Berlin muss Diesel-Fahrverbot in einigen Straßen verhängen
Dienstag, 9. Oktober 2018
Berlin – Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt heute entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden.
Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5.
Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Zwingend notwendige Maßnahmen“ dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen.
Richter Ulrich Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.
Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe, die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige.
Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.
Die SPD hat nach dem Berliner Urteil Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) aufgefordert, mehr Druck auf die Autobauer zu machen. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Automanager immer noch die technische Nachrüstung von Diesel-Pkw und deren Finanzierung verweigern“, kritisierte Bundestags-Fraktionsvize Sören Bartol.
Das Urteil zeige erneut, dass Fahrverbote für Dieselfahrer eine „reale Gefahr“ seien. Ziel sei es, die Luft in den Innenstädten so sauber zu bekommen, dass Verbote ausblieben. „Mit der technischen Nachrüstung von Diesel-Bussen, Taxen wie auch Müll- und Handwerkerfahrzeugen werden wir dafür sorgen, dass in vielen Städten die Luftverschmutzung sinken wird.“ Scheuer müsse schnell die rechtlichen Vorgaben für Nachrüst-Sets klären und die Förderung des Bundes auf den Weg bringen. © dpa/aerzteblatt.de

"Warum rülpset und furzet ihr nicht"...,
Dann müsste auch vom Berliner Verwaltungsgericht auf diesen ausgewählten Straßenabschnitten das Rauchen (CO, FEINSTAUB, RUSSPARTIKEL), der Flatus (SO2, SO, NO2) und das Aufstoßen (CO2) im Öffentlichen Raum verboten und Zuwiderhandlungen bestraft werden.
Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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