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Politik

Viele Bedenken am Pflege­personal-Stärkungsgesetz

Donnerstag, 11. Oktober 2018

/dpa

Berlin – Der Entwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz stößt bei vielen Gesundheitsverbänden auf Bedenken, obwohl die Grundintention des Gesetzes – das Pflegepersonal in der stationären Kranken- und Altenpflege aufzustocken – weithin geteilt wird. Über die Methoden dazu herrscht aber Uneinigkeit. Das berichtet der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach der gestrigen Anhörung des Gesetzesvorhabens.

„Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Der Personalmangel in den Krankenhäusern hat aber eine viel größere Dimension und führt auch im ärztlichen Dienst zu Verwerfungen“, sagte der zweite Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Andreas Botzlar, anlässlich der Beratung des Gesetzesentwurfes. Der MB spricht sich dafür aus, die Personalkosten für den ärztlichen Dienst und für weitere Gesundheitsberufe aus der Fallpauschalen-Vergütungssystematik herauszunehmen. Dies hatten zuvor schon die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gefordert. 

Der MB fordert darüber hinaus eine grundlegende Reform des Vergütungssystems der Krankenhäuser. „In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden“, sagte Botzlar.

Der AOK-Bundesverband kritisiert hingegen die geplante Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen im Krankenhaus. „Die Rückkehr zur Selbstkostendeckung sei nicht nachvollziehbar, weil mit dem DRG-System erst die nötige finanzielle Transparenz hergestellt werde. Eine sachgerechte Verwendung der DRG-Pflegeerlöse könne auch erreicht werden, ohne das ganze System zu zerschlagen, etwa über eine Neuberechnung der DRGs“, fasst der Gesundheitsausschuss die AOK-Position zusammen.

Mehr Pfleger als anderswo

Die Krankenkassen sehen das Hauptproblem anders als die BÄK nicht in der Finanzierungssystematik über Fallpauschalen: „Das eigentliche Problem ist, dass wir immer noch weit mehr Krankenhäuser haben als benötigt werden - insbesondere in Ballungsräumen. Denn das führt zu unnötigen Krankenhaus­aufenthalten“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Kassen (GKV), Johann-Magnus von Stackelberg.

In Deutschland gebe es rund zwölf Klinik-Pflegekräfte pro 1.000 Einwohner, während es im EU-Durchschnitt lediglich gut acht seien, erläuterte er. „Bei diesem überdurchschnittlich guten Verhältnis sollten wir eigentlich keine Pflegeprobleme in den Kliniken haben – haben wir aber“, so von Stackelberg.

Daher löse das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die zentralen Probleme nicht. Verantwortlich für die Engpässe seien vielmehr eine nicht funktionierende Krankenhausplanung, eine ungenügende Investitionsfinanzierung der Länder sowie die im internationalen Vergleich sehr hohen stationären Verweildauern und Fallzahlen. 

Die Arbeitsprozesse in der Pflege von Grund auf neu zu gestalten, fordert der Bundesverband der Betriebskrankenkassen. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu modernen, flexiblen Arbeitskonzepten und weg von starren Hierarchien“, mahnt der Vorstand des Dachverbandes, Franz Knieps. Mittelfristig lasse sich der „Pflexit“, also die massenhafte Abwanderung von Personal, auch durch gesundes Führen und unternehmerische Strategien gegen physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz verhindern, betonte er.

Der Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisierte bei der gestrigen Anhörung eine nach seiner Auffassung zu einseitige Verbesserungen in der vollstationären Pflege. Um die Lage zu verbessern, müsse es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegekräfte geben. Daher sollte das Sofortprogramm für die ganze Pflege gelten.

Mehrere Verbände warnten zudem davor, in Pflegeheimen nicht verfügbare Fachkräfte nach drei Monaten der Suche durch Hilfskräfte zu ersetzen. Dies sei in der anspruchs­vollen medizinischen Behandlungspflege, die von dem Stellenförderprogramm vor allem profitieren solle, nicht vertretbar.

Auf einen weiteren Aspekt des Gesetzespaketes geht die Kassenärztliche Bundesver­einigung (KBV) ein – auf den Rollout für die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen finanziellen Sanktionen gegen Ärzte sollen demnach bis 30. Juni 2019 ausgesetzt werden. Das stellt eine Verlängerung der bisherigen Frist um sechs Monate dar. Allerdings müssen die Niedergelassenen bis Ende des Jahres die notwendigen IT-Komponenten – unter anderem die Konnektoren – bestellt haben.

„Wo sollen denn die niedergelassenen Kollegen bestellen, wenn es zu wenig zu bestellen gibt“, fragt der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Bis Ende des Jahres würden schätzungsweise maximal 50.000 Praxen von Ärzten und Zahnärzten mit den notwendigen Geräten ausgestattet sein – und das bei rund 150.000 Praxen insgesamt. „Wenn jemand hier mit finanziellen Sanktionen gedroht werden muss, dann vor allem der Industrie“, erklärte der KBV-Vize Stephan Hofmeister. Schließlich seien selbst große Anbieter nicht in der Lage, rechtzeitig eine ausreichende Zahl an Geräten zu produzieren. © hil/aerzteblatt.de

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