Politik
Zusatzbeitrag soll leicht abgesenkt werden
Donnerstag, 11. Oktober 2018
Berlin – Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes hat heute empfohlen, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent abzusenken. Bis zum 1. November muss das BMG darüber noch offiziell entscheiden.
Grundlage sind Berechnungen des Schätzerkreises für die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das kommende Jahr. Demnach sollen die Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 231,1 Milliarden Euro inklusive Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro liegen und sich die Ausgaben voraussichtlich auf 244,4 Milliarden Euro belaufen.
Die Absenkung gilt als wahrscheinlich. Bereits gestern hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt, er wolle den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte senken. „Die Wirtschaft läuft gut. Das führt weiterhin zu Überschüssen in der Krankenversicherung“, erklärte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Daher können wir hier den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz um 0,1 Punkte senken.“
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen: Derzeit liegt der allgemeine Beitrag bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 Prozentpunkten des Bruttolohns. In Zukunft könnte letzterer demnach bei 0,9 Prozentpunkten liegen.
Je nach Finanzlage dürfen die Krankenkassen von diesem Durchschnittsbeitrag aber abweichen. Der Zusatzbeitrag war bisher von den Mitgliedern allein zu bezahlen, ab Januar soll er – so wie der fixe allgemeine Beitrag – wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden.
Mit Blick auf die vom Bundeskabinett gestern beschlossene Beitragssatzsteigerung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung fügte Spahn nach seiner Ankündigung hinzu: „Wo es geht, entlasten wir die Beitragszahler. Das gibt dann auch Spielraum für die notwendige Erhöhung in der Pflege.“
Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab dem kommenden Jahr um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose auf 3,30 Prozent steigen. © afp/aerzteblatt.de

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